# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1858_S54 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 54 Ueber Laienälteste oder Gemeindevorsteher. Schrift von guten Werken, in der Auslegung der ersten Epistel Petri, da er klar saget, daß alle Christen Priester sein, alle Macht haben zu predigen; aber daß gleichwohl etliche das Amt verwesen, geschehe der Ordnung und Geschicklichkeit halben. Dergleichen im Buch vom Mißbrauch der Messe handelt er diese Materie klärlich, daß alle Christen mögen predigen und lehren. Dergleichen Zeugnisse sind fast alle Bücher Dr. Martini voll.“ „Aus welchen Zeugnissen Lutheri ist je klar, daß alle Christenmenschen Priester sein, wohl Macht und Beruf von Gott haben, das Wort Gottes zu lehren, sonderlich die da tüchtig sind; daß aber etliche zum Amt erwählet werden, ist die Ursach, daß nicht alle tüchtig sind, auch nicht alle zu lehren stet Zeit und Zuhörer haben, und auf daß eine nützliche Ordnung in der Kirche Gottes sei und erhalten werde.“ So weit Flacius. W. Präger. Ueber Laienälteste oder Gemeindevorsteher. Nach und nach ist in der lutherischen Kirche der Gedanke fast herrschend geworden, das Institut der s. g. Laienältesten (der presbyteri laici, seniores plebis) sei ein Schiboleth der Reformirten Kirche und der Lehre derselben von Amt und Kirchenverfassung, hingegen dem Geiste und der Lehre der evangelisch-lutherischen Kirche fremd und zuwider. Diesem Wahn hat schon vor mehreren Jahren Dr. Rudelbach mit ebenso großem Rechte, als Entschiedenheit widersprochen. Dieser große Geschichtsforscher schreibt nehmlich u. A. in einer Abhandlung über „Staatskirchenthum und Religionsfreiheit“ (erschienen im Jahre 1850 in der Rudelbach⸗Guericke'schen Zeitschrift): „Es war Luther wie Melanchthon durchaus einleuchtend, daß die synodale Verfassung mit den freien Gemeinde-Organen, welche sie voraussetzt, am liebsten einen permanenten Regierungs-Organismus zur Seite (welcher die wesentliche Bedeutung der Bischöfe), sowohl die zweckdienlichste, als die eigenthümliche Verfassung der evangelischen (luth.) Kirche sein müßte. Dieses müssen wir schon hier scharf betonen, weil in der letzten Zeit eine Betrachtung sich hervorgedrängt hat, als ob das presbyteriale Element schlechterdings nicht lutherisch, sondern eigenthümlich, wesentlich Reformirt sei — eine Behauptung, die ebenso durch die eignen klaren Zeugnisse der Reformatoren als durch die Natur der Sache widerlegt wird; denn unmöglich kann sich eine organische Synodalverfassung bilden, ohne daß Presbyterien ihr zur Seite stehen . . . Es ist ferner offenkundig, daß man (von Seiten Luther's und Melanchthon's), um die Interessen der Kirche als eines Gesammtkörpers wahrzunehmen, Synoden nicht blos wünschte, sondern laut forderte, und daß man darunter durchaus nicht (wie von Stahl u. a. in der letzten Zeit fälschlich behauptet worden ist) bloße Versammlungen von Geist⸗