# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1858_S49 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Menius und Flacius im Streite über Amt und Priesterthum. 49 let werden, das geschehe, Unordnung zu vermeiden, bricht damit kurz ab, gleich als stünde es in der Menschen Wahl, solche Ordnung zu halten oder nicht zu halten.“ „Fassen wir abermals das Resultat aus der bisherigen Darlegung des Menius zusammen, so ergeben sich folgende Sätze: 1) Das Priesterthum des gläubigen Christen vollzieht sich durch geistliche Opfer mit Beten, Danksagen und allerlei guten Werken und gibt an und für sich noch nicht Macht, die Schrift auszulegen, aus der Schrift zu lehren. 2) Die Schrift auslegen ist eine sonderliche Gabe des heil. Geistes. 3) Keiner darf diese sonderliche Gabe des heil. Geistes ausüben, wenn er nicht dazu nach göttlicher Ordnung berufen und ihm dieses Amt befohlen wird. 4) Das Predigtamt ist also nicht ein Amt, welches im öffentlichen Auftrage die Functionen des allgemeinen Priesterthums öffentlich vollzieht, welches „die Aemter, so allen Christen gemein sind, von unser aller wegen ausrichtet“*), sondern beruht einerseits auf einer sonderlichen Gabe des heiligen Geistes, anderseits auf einer göttlich gesetzlichen Institution, welche allein Recht und Pflicht gibt, öffentliches Zeugniß zu üben. Menius führt zuerst zur Erhärtung seiner Ansicht eine Stelle aus Luthers Commentar zum Galaterbrief an: Die wesentlichen Sätze sind folgende **): „Denn jetzt zu unseren Zeiten berufet uns unser Herr Gott zum Predigtamt durch Mittel, als nämlich durch Menschen.“ „Denn wiewohl ich meines Doctorates halben wohl Macht haben sollt, durchs ganze Pabstthum zu predigen, wenn man mir's nicht mit Gewalt wehrete, so geziemt mir's aber doch in keinem Wege nicht, daß ich unberufen aus diesem meinem befohlenen Kirchspiel in eine andere Stadt als ein Prediger laufen und daselbst mich Predigens unterstehen wollt. „Darum soll keiner dem andern in seine Ernte oder Schnitt fallen, wie der Teufel durch seine Rotten pflegt.“ „Wo aber ein Fürst oder andere Obrigkeit mich berufet oder fordert, so kann ich mit gutem und sicherem Gewissen rühmen, daß ich je aus Gottes Befehl durch eines Menschen Stimm und Wort berufen bin.“ „Eine andere Stelle Luther's ist aus der Auslegung zum 82. Psalm 4. B. entnommen. Da heißt es: „Es hilft sie auch nicht, daß sie fürgeben, alle Christen sind Priester. Es ist wahr, alle Christen sind Priester, aber nicht alle Pfarrherr; denn über das, daß er ein Christ und Priester ist, muß er auch ein Amt und befohlen Kirchspiel haben. Der Beruf und Befehl macht Pfarrherr und Prediger.“ So viel ist klar: Menius beweiset mit den angeführten Stellen nichts weiteres, als daß Luther alles eigenwillige Eingreifen und Lehren in geordneten Gemeinden als Anmaßung und wider die gottgewollte Ordnung lau⸗ *) Worte Luthers. **) Siehe b. Walch VIII. 1572 ff.