# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1858_S27 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich - Zeitgeschichtliches. 27 Flacius durch seine öffentliche Lehrthätigkeit zu einem Richter und Meister über alle Kirchen und Schulen gesetzt, mit der kurzen Antwort des Flacius als beseitigt ansehen dürfen. Flacius' Antwort ist diese*): „Daß aber solcher Grund falsch sei, ist offenbar: denn wo habe ich irgend einen geringsten Pfarrherrn zu regieren mich unterstanden? wo hab ich einem geringsten Küster etwas geboten oder verboten? wo hab ich mich in irgend einer Kirche unterstanden zu predigen, zu taufen, zu communiciren oder absolviren, zu formiren oder zu reformiren?“ — „Ja, wird er sagen, du hast dennoch geschrieben wider die Adiaphora, Interim, Major, Pabstthum, Osiander, Stenkfeld ꝛc., darum so hast du dich einer obersten Gewalt angemaßt.“ „Mein Argumentum ist dieses: wer da schreibet wider allerlei Irrthum und Verführer, der erhebt sich über alle Kirchen. Illyricus schreibet wider allerlei Irrthum ꝛc., darum erhebt er sich über alle Kirchen.“ „Dies Argumentum gilt ebensowohl wider Menium, als wider mich. Wer da schreibet wider allerlei Irrthum und Verführer, der erhebt sich über alle Kirchen. Menius thut solches, wie aus seinen Schriften zu sehen, darum erhebt er sich über alle Kirchen. Sed Major est falsa, die erste Sentenz ist falsch.“ „Folgts aber aus deinem Schreiben nicht, lieber Meni, daß du dich darum für einen obersten Pfarrherrn über alle Kirchen ausgegeben und in kein fremd Amt gegriffen hast, so folgts aus meinem auch nicht.“ Bleibt nun nach Abzug dieser Uebertreibung immer noch als Grundsatz übrig: ein nicht ordnungsmäßig Berufener darf öffentlich in der Kirche nicht nach Gottes Wort lehren, richten und strafen, so entsteht als nächstes die Frage: was hat es für eine Bewandtniß mit den Pflichten des Bekennens und Verkündens, welche aus dem Glauben und der Taufe entspringen? (Schluß folgt.) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. I. Amerika. Tennessee⸗Synode. Im „Luth. Standard“ vom 23. Decbr. v. J. finden wir einen Brief Herrn Pastor Wetzel's aus genannter Synode, in welchem derselbe documentarisch nachweist, daß die Tennessee⸗Synode je und je das symbolische Ansehen des ganzen Concordienbuches anerkannt habe, daß daher nicht diejenigen, welche innerhalb der Synode den ganzen Complex der lutherischen Bekenntnisse als bindend annehmen, sondern vielmehr die, welche dies nicht thun, der Synode gegenüber eine Partei bilden. Dies zur Nachricht und zugleich Aufklärung des im vorigen Jahrgang, November⸗Heft S. 352, Berichteten. — In der angezeigten Nummer des „Standard“ findet sich zugleich eine Einsendung, in welcher der Nachweis gegeben wird, daß die Constitution der Tennessee⸗Synode, welche das Pastorat und Diakonat für zwei besondere Amtsstufen erklärt, und festsetzt, daß der Pastor *) Apologia Bog. C.