# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1858_S9 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Euenschen Thesen. 9 kenntniß der Kirche in allen einzelnen Fällen, welche die Lehre oder den Gottesdienst oder das christliche und kirchliche Leben in all seinen mannigfaltigen Erweisungen betreffen, immer mehr zur Herrschaft in der Gemeinde gelange, also daß es sich in allen Gliedern der Gemeinde als die rechte gestaltende und regierende Kraft erzeige und das wahre christliche und kirchliche Gemeindeleben erzeuge, erhalte und fördere. Jede andere Weise aber — sei es die der Machtsprüche der pfarrherrlichen Amtsgewalt unter irriger oder trüglicher Anziehung von Gottes Wort, oder die Uebermacht der weltlichen Obrigkeit, oder partheihalterischer Stimmgeber — kann und wird natürlich niemals und nirgends solche Frucht erzielen; vielmehr würde statt solches wahrhaft gesunden Gemeindelebens in dem ersten und andern Falle nur das künstliche Scheinleben eines Automaten, in dem dritten aber eine durch das Fieber der partheihalterischen Interessen und Zwecke convulsivisch bewegte Mißgestalt zu Tage kommen. So hätten wir nun in diesen vier Artikeln, wenn auch nur in Umrissen, die obige Frage von der Gründung und Erziehung wahrhaft lutherischer Gemeinden, mit Rücksicht auf die hierarchisch⸗gesetzlichen und confessionistisch⸗pietistischen Abirrungen unserer Zeit, nach Nothdurft zu beantworten versucht. Der gnädige und barmherzige Gott verleihe dazu seinen Segen um Christi willen, Amen. (Aus dem sächs. Kirchen⸗ und Schulblatt.) Die Euenschen Thesen, welche auf der zu Naugard den 13. Mai d. J. abgehaltenen Frühjahrsconferenz des evangel.⸗lutherischen Vereins innerhalb der Union in Pommern vorgetragen und debattirt wurden, sind zu bezeichnend für eine gewisse Richtung der Gegenwart, als daß wir sie unberücksichtigt lassen dürften, zumal sie auch auf der Leipziger Pastoralconferenz mehrfach erwähnt wurden. Sie haben zwar auf jener Conferenz zu Naugard vielfache Gegenrede erfahren, vom Standpunkte der sola fide aus; dagegen von andern Seiten nicht minder zahlreiche Beistimmung. Das Nathusius'sche Volksblatt und Hengstenbergs Evangel. Kirchenzeitung bringen sie ohne Widerspruch. Der Berichterstatter in letzterer (No. 49 d. J.) empfiehlt sie „dringend zur Beachtung" und meint, daß sie „jedenfalls von einem der lutherischen Dogmatik anhaftenden und schon seit einiger Zeit tief und immer tiefer empfundenen Bedürfnisse ausgehen." Wenn man auch gegen manches Wort Euens bedenklich sein möge, so werde ihm doch „für Artikel 5 und 6 gewiß der volle Consensus der lutherischen Kirche zufallen müssen." Wir lassen die Thesen selbst folgen mit kurzen Glossen.