# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1858_S7 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Wie werden wahrhaft luth. Gemeinden gegründet und erzogen? 7 Natürlich kann auch hier nicht die Rede davon sein, das evangelische Wesen eines lutherischen Kirchendieners für und in allen Fällen des Gemeindelebens in den repräsentativen Gemeinde⸗Versammlungen des Weiteren nachzuweisen. Es wird vielmehr genügen, auch hier die evangelischen Grundsätze aufzuzeigen, die solchen Diener, von der evangelischen und bekenntnißtreuen Anschauung vom Wesen der Kirche und des kirchlichen Lehramtes aus, in all seinem regierenden Handeln tragen und leiten sollen. Um aber auch hier die Sache noch anschaulicher zu machen, wird es nicht schaden, das unevangelische gesetzestreiberische Handeln in den Gemeinde⸗Versammlungen zuvor nach⸗ und abzuweisen, dessen sich solche Diener der lutherischen Kirche folgerichtig schuldig machen, die mit einer romanisirenden Anschauung vom Wesen der Kirche und des Amtes behaftet sind. Die herrschende Handlungsweise nämlich solcher lutherischen Pfarrer in den Gemeinde⸗Versammlungen ist diese: 1) daß sie in all den Fällen, welche das Bekenntniß und die Lehre, also die Ehre Gottes und seines Wortes unmittelbar betreffen, also schlechthin Gewissenssache für jedes einzelne Gemeindeglied sind, kraft eines angemaßten pfarrherrlichen Amtsansehens sich allein zu Richtern und Entscheidern aufwerfen und die Gewissen ihrer Pfarrkinder an ihre amtlichen Aussprüche und Urtheile binden; 2) daß sie in all den Sachen, deren Anordnung und Einrichtung der christlichen Freiheit der Gemeinde anheimfällt, Ebr. 13, 17. fälschlich auslegen und die Gewissen ihrer Kirchkinder verwirren, als ob diese ihnen, als ihren geistlichen Vätern, nach dem dritten und vierten Gebote auch in den Stücken Gehorsam zu leisten schuldig seien, die in den Bereich der Mitteldinge fallen, sofern ihre (der Väter) Anordnung nur nicht stracks wider Gottes Wort sei; 3) daß sie immer dahin neigen, ungelenken Verstand oder störriges Wesen in Einzelnen als muthwillig bösen Willen aufzufassen und zu behandeln; 4) daß sie ihre eigensinnigen Willensmeinungen durch fleißige Bedrohung mit der unrecht angewendeten Kirchenzucht und dem Bannstrahl und durch Erregung einer knechtischen Furcht durchzusetzen suchen. Ganz anders und entgegengesetzt ist aber die Handlungsweise eines evangelisch gesinnten lutherischen Pastors in den Gemeinde⸗Versammlungen. Weil er sich in Folge seiner dem Evangelio und dem neutestamentlichen Wesen gemäßen Anschauung vom Wesen der Kirche und des kirchlichen Lehramtes allezeit in That und Wahrheit nur als einen Diener des göttlichen Wortes und der durch dasselbe in mündlicher Verkündigung gegründeten und erhaltenen Gemeinde, die Glieder derselben aber eben sowohl als seine Brüder in Christo, wie als seine Pfarrkinder anschaut, so wird überall sein Bestreben „in aller Geduld und Lehre" dahin gerichtet sein, daß das betreffende Wort Gottes, welches mittel⸗ oder unmittelbar den gerade vorliegenden Fall erleuchtet und dem Bekenntnisse der Kirche gemäß ordnet und gestaltet, von