# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1858_S5 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Vorwort zu Jahrgang 1858. 5 bischöfliche Gewalt und in ihr auch die potestas clavium und die Ordination zugeschrieben wird. (p. 340. 60. ff.) Vereinigt man die betreffenden Stellen, so kommt erst eine völlige Wahrheit heraus. Denn weder wird jemand auf Grund der heiligen Schrift im äußersten kaum eintretenden Falle — der Kirche ohne Pfarrer die erwähnte Befugniß absprechen; noch wird jemand ihr dieselbe ohne das zur Kirche gehörige Presbyterium zugestehen, wenn und so lange eins da ist. *) . . Keine (Stelle) allein, aber alle zusammen unterschreibt man leichten Herzens." (S. 60. 61.) Löhe meint also, es gebe zwar viele solche einzelne Sätze in den Symbolen, diese fänden aber in andern ihr Correctiv. Neben Rudelbach und Löhe steht zugleich Hr. Superint. Münchmeyer, der bei allem stark betonten Bekenntniß zur lutherischen Kirche, was ihm in Deutschland selbst eine gewisse Stellung unter den entschiedenern Bekennern des lutherischen Namens verschafft hat, doch in der symbolisch fixirten Lehre unserer Kirche Irriges gefunden zu haben erklärt hat. — So weit entfernt wir nun sind, die letzteren denjenigen gleichstellen zu wollen, welche sich zwar mit dem Munde unbedingt zu den Symbolen bekennen, aber im Herzen eine Gegenstellung gegen mehrere wichtige Punkte, wie sie in den Symbolen erörtert sind, einnehmen und, um ihre Rechtgläubigkeit nicht in Frage stellen zu lassen, die Symbole umdeuten; so gehören doch auch die ersteren mit zu denen, um welcher willen man aus der wieder immer lauter gewordenen Losung: „Lutherische Kirche! Kirchliches Bekenntniß!" auf eine in unseren Tagen eingetretene Wiedergeburt unserer lutherischen Kirche schließen möchte. Das Traurigste hierbei ist, daß man bei diesem Zustande sich theils dem Wahne hingibt, es stehe alles vortrefflich oder doch überaus hoffnungsvoll theils, wo man die Schäden erkennt, allerlei menschliche Mittel anwendet, der Kirche zu helfen. Dieser Zustand der Kirche ist es nun zwar, wie gesagt, der bei dem Beginn eines neuen Jahrgangs dieser unserer theologischen Zeitschrift unserer Hoffnung, mit derselben großen Anklang zu finden, die Flügel bindet. Nichtsdestoweniger aber wagen wir es dennoch im Namen dessen, der die Wahrheit zu bekennen so ernstlich geboten und ihr den Sieg verheißen hat, getrost in unserem Zeugniß fortzufahren, in der zuversichtlichen Hoffnung, daß der HErr entweder seiner Kirche den Tag ihrer ewigen Verherrlichung oder noch einmal eine Zeit gnädiger Heimsuchung werde anbrechen lassen. Wie aber vor dreihundert Jahren die gnädige Heimsuchung, welche die Kirche durch die Reformation erfuhr, nichts anderes war als eine Erneuerung der apostolischen *) Hier mißdeutet Pf. Löhe offenbar, wenn auch ohne Zweifel unbewußt, die schmalk. Artikel, um sich mit denselben höflich auseinander zu setzen und möglichst wenig an denselben aussetzen und zurückweisen zu müssen. Denn in der angeführten Stelle ist nicht allein davon die Rede, was die Kirche im Nothfall thun könne, sondern vor allem was sie ursprünglich und unmittelbar (principaliter et immediate) für Recht und Macht habe, abgesehen von der Ordnung, in welcher dies beides nach Gottes Vorschrift gehandhabt werden soll.