# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1857_S368 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 368 Lutherisch⸗theologische Pfarrers⸗Bibliothek. gung; 13. von der Erneuerung und den guten Werken; 14. von der Kirche; 15. vom heil. Predigtamt; 16. von den Sacramenten; 17. von der heil. Taufe; 18. vom heil. Abendmahl; 19. von der weltlichen Obrigkeit; 20. von der Ehe, und 21. von den letzten Dingen. Die reine Lehre ist jedesmal in kurze Thesen gefaßt, hierauf zuerst kurz aus der Schrift entwickelt und sodann ihre Bewahrung durch alle Jahrhunderte mit Belegstellen aus den betreffenden kirchlichen Schriftstellen nachgewiesen und zugleich die hervorgetretene Antithese der Ketzer, mit Angabe der geschichtlichen Vorgänge, zurückgewiesen. b. Zwar enthält das vorgenannte Baier'sche Compendium schon eine Patristik in nuce; zum Zweck der Vervollständigung jedoch der nöthigen Kenntnisse in dieser Disciplin empfehlen wir noch folgendes köstliches Büchlein: „Compendium theologiae Patrum; editum ab Henrico Eckhardi. Lipsiæ 1617.“ Der Verfasser war zu Wetter, einem hessischen Städtchen, 1582 geboren, war, als er seine Patristik das erste Mal herausgab (1605), Pastor in Singen im Schwarzburgischen, wurde hierauf Doctor und Professor der Theologie zu Gießen, hernach Superintendent in Frankenhausen und zuletzt, seit 1616, Generalsuperintendent zu Altenburg, wo er 1624 starb. Unsere Schrift enthält nicht eine planlose Zusammenraffung von allerlei merkwürdigen und wichtigen Aussprüchen der Kirchenväter, sondern ein strenges, genau gegliedertes System der ganzen christlichen Dogmatik, belegt mit kurzen schlagenden Zeugnissen aus der patristischen Literatur, in ganz vortrefflicher Auswahl. Voran steht eine tabellarische Uebersicht des in der Schrift befolgten Lehrsystems. Sie zerfällt in zwei Theile. Der erste enthält: 1. die Lehre von Gott; 2. von der Erschaffung; 3. von der Erhaltung; 4. von dem Ende der Welt; 5. von der Erlösung durch Christum; 6. von der Berufung; 7. von der Verkündigung des göttlichen Willens im Gesetz; 8. von der Anbietung der göttlichen Gnade im Evangelio und den Sacramenten; 9. von den Ständen; 10. von der Auferstehung; 11. vom jüngsten Gericht. Der zweite Theil umfaßt die Lehren: 1. von der Prädestination; 2. von dem heil. Geiste; 3. von der Wiedergeburt; 4. von der Erneuerung; 5. von der Kirche; 6. vom Gebet und dessen Erhörung; 7. vom Kreuz und der Erlösung aus demselben; 8. von der Versetzung der Gläubigen in das ewige Leben; 9. von der Verwerfung; 10. von der Verstoßung der Gottlosen in die Hölle. Keinesweges geben jedoch diese Titel alle die Artikel des Glaubens direct an, welche in dem Buche berücksichtigt sind; sie sind vielmehr nur die Knotenpuncte des Fadens, an welchem alle christlichen Dogmen angereiht sind. Namentlich sind diejenigen Lehren ausführlich belegt, welche zwischen uns und den Papisten und Reformirten controvers geworden sind. Es heißt daher in dem ausführlichen Titel von dem Compendium: „In welchem der Consens des gottseligen Alterthums mit der Lehre und dem Bekenntniß unserer Kirchen gezeigt und die Beschuldigung der Neuheit zurückgewiesen und in ihrer Nichtigkeit erwiesen wird.“ Ein großer Vorzug, den die Schrift hat, besteht u. a. auch darin, daß die patristischen Stellen als Antworten auf