# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1857_S360 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 360 Die kirchliche Entwickelung der letzten Jahrzehnte ꝛc. fand dieser Fortschritt zum Bekenntniß der Kirche Statt. Auf die Zeit der pietistischen Liebesgefühlsseligkeit folgte die Zeit männlichen Ernstes, unverdrossener zäher Arbeit. Unvergessen müsse die Arbeit der Männer bleiben, welche das Gut uns unter viel Mühsal erwarben, das eine schnellfertige Jugend nun sonder Mühe und Arbeit gar leicht sich aneignet. Zu jener Zeit ward bei Vielen offenbar, daß der lustig aufgegangene Same pietistischer Gläubigkeit nur in dünnem Erdreich wurzele und der Hitze der brennenden Sonnenstrahlen nicht Stand zu halten vermöge. Und nicht selten, bis herunter auf unsere Tage, haben Pietismus und Rationalismus in den Kirchenbehörden sich vereinigt, die Vertreter des Confessionalismus durch Maßregelung mürbe zu machen oder auch außer Amt zu setzen. Unsere Kirche hat im Bekenntniß ihre Einheit, und will grundsatzmäßig keine andere, die ihr nothwendig wäre. Alle andere ist eine peripherische, die sie mit Freuden hinnehmen wird, doch so, daß sie ihrer auch entbehren könnte. Mit dem Bekenntniß und bekenntnißmäßiger Verwaltung der Gnadenmittel haben wir deshalb die Kirche. Da war es denn natürlich, daß man vom Bekenntniß aus auch die Gnadenmittelverwaltung bekenntnißmäßig gestaltete, von hier aus aber fortschritt zur Herstellung und Erneuerung solcher kirchlichen Ordnungen überhaupt, wie sie dem Wesen des kirchlichen Bekenntnisses am entsprechendsten und der bekenntnißmäßigen Verwaltung der Gnadenmittel am förderlichsten sein möchten. So begann man denn bald mehr noch als das Bekenntniß die kirchlichen Ordnungen zu betonen, in welchen sich die Kirche als ein objectives Institut, als ein äußerer Organismus darstellt. Das Centrum und der Träger und Handhaber aller dieser Ordnungen aber ist das kirchliche Amt. Das ist die dritte Stufe der Entwickelung, welche allen Nachdruck auf das kirchliche Amt legt. Diese Richtung hat sich mit der zweitgenannten noch nicht aus einander gesetzt, sowohl überhaupt als auch in vielen Einzelnen. Der Unterschied ist daher mehr noch ein sachlicher, als in persönlicher Parteistellung schon durchweg klar heraustretender. Aber vorhanden ist er, gethan ist er, der verhängnißvolle Schritt. Manche äußere Umstände trafen zusammen, diesen Schritt zu unterstützen und zu ihm aufzufordern. Der Geist der Unbotmäßigkeit forderte — so schien es — Autorität. Hiezu aber ist das Bekenntniß wenig geschickt, welches freie Anerkennung heischt. Gehorsam, Unterwerfung unter bestimmte Ordnungen, auch des kirchlichen Lebens: das schien die nöthigste Predigt, welche unsere Zeit bedürfe. Die zuchtlosen Massen müssen in Zucht genommen werden. Die aus einander strebende Kirche muß durch feste Ordnung zusammen gehalten werden. Die Kirche — sagte man — ist nicht primo loco eine Sammlung der Gläubigen und dann erst sammelnde Anstalt, sondern wesentlich objective Institution, vom HErrn in diese Welt hereingebildet, die Menschen zur Gemeinde zu sammeln. Darin liegt die unvergleichliche Wichtigkeit und Bedeutung des Amts dieser unmittelbar göttlichen Institution. Gegen die Betonung des Amts tritt die Betonung des Bekenntnisses in den Hintergrund. Es erscheint wichtiger strengkirchlich, als