# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1857_S349 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die kirchlichen Bewegungen in Bayern. 349 seinen Erlassen ausgesprochenes Prinzip später wieder aufgegeben oder verleugnet habe, wird kein wahrheitsliebender Beurtheiler behaupten wollen. Gott gebe unsern Gemeinden in reichem Maße den Geist der Buße, des Glaubens, der Heiligung und der Zucht, so wird sich das, was man Kirchenzucht nennt, von selbst machen; so lange den Gemeinden das Bewußtsein fehlt, daß sie das heilige Volk, das auserwählte Geschlecht seien, bestimmt und verpflichtet, die Tugenden dessen zu verkünden, der sie berufen hat von der Finsterniß zu seinem wunderbaren Lichte: so lange wird an die Festsetzung und Durchführung allgemein bindender Normen in Bezug auf Kirchenzucht schwerlich gegangen werden können. Es ist noch in einem Puncte der Folgen der Bewegung Erwähnung zu thun, nämlich hinsichtlich des Gesangbuchs. Zwar bildete das neue Gesangbuch keinen eigentlichen Beschwerdepunct in der Nürnberger Adresse; es war darinnen desselben nur nebenbei mißfällig wegen seiner „veralteten Sprache“ gedacht, kein förmlicher Antrag hinsichtlich desselben gestellt worden. Gleichwohl glaubten die Kirchenvorstände in dem ersten Eifer ihres Wirkens und in der anfänglichen Meinung vieler derselben, daß die von ihnen gefaßten Beschlüsse Gesetze seien, auch diesem Gegenstande ihre oppositionelle Thätigkeit zuwenden zu müssen. Die Sache wurde in den Kirchenvorstands⸗Versammlungen zur Sprache gebracht und Anträge gestellt. Aber die Beschlüsse fielen sehr mannigfaltig aus. In mehreren Sprengeln der Stadt und der Vorstädte zwar wurde geradezu die Abschaffung des neuen und Wiedereinführung des alten Gesangbuchs beschlossen. In andern dagegen wollte man sich mit einem Anhange begnügen, der vorzugsweise neuere Lieder enthalten solle. Wieder in einem andern Sprengel hatte man seine Ansprüche noch weiter herabgestimmt und mit geringer Mehrheit die Bitte an das Oberconsistorium gerichtet, eine Commission zu ernennen, die über die erhobenen Bedenken ihr Gutachten abgeben solle. Das Oberconsistorium beschied durch Entschließung vom 30. April d. J. alle diese Anträge abschlägig. Der Bescheid wurde den Kirchenvorständen natürlich eröffnet und hat bis jetzt keine weitern Schritte derselben zur Folge gehabt. Ein ähnliches Schicksal hatte der Antrag der Nürnberger Schulcommission, einer aus Mitgliedern des Magistrats und aus den geistlichen Schulinspectoren zusammengesetzten Localbehörde für die Schulen der Stadt und Vorstädte. Von dieser war die vom Oberconsistorium getroffene Auswahl der in den Werktagsschulen zu lernenden Gesangbuchslieder beanstandet und gewünscht worden, daß an die Stelle von 16 bezeichneten Liedern andere, meist Gellert'sche, gesetzt werden sollten. Auch dieser Antrag erhielt vom Oberconsistorium einen abschlägigen Bescheid, der belehrend auf die Sache eingeht, aber zugleich sehr bestimmt gehalten ist. Ob die Schulcommission sich dabei beruhigen, oder vielleicht noch weiter gehende Anträge stellen wird, läßt sich zur Zeit nicht sagen. Wohl aber ist wahrgenommen worden, daß manche Kirchenvorstände seit dem Einlaufen dieser und noch einiger an⸗