# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1857_S347 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die kirchlichen Bewegungen in Bayern. 347 bereits in vielen Gemeinden zur Einführung gekommen. In diesen vielen Gemeinden hatte die im November und December ausgebrochene Bewegung wenig oder gar keinen Erfolg. Sie übte ihren Einfluß hauptsächlich in den Gemeinden, in denen die Liturgie erst kurz oder unmittelbar zuvor eingeführt war oder eben erst eingeführt werden sollte. Es waren alle Künste der Partei, es war namentlich der ausgedehnteste Gebrauch der Presse, die den Unkirchlichen bereitwillig ihre Spalten öffnete, nöthig, um bei den ferner Stehenden, besonders im Auslande, den Schein eines erfochtenen großen Sieges zu bewirken. Sehen wir noch, wie es in dieser Hinsicht mit den andern Gegenständen stehe, auf welche sich die Bewegung warf, besonders Kirchenzucht und Gesangbuch. Bezüglich der Kirchenzucht ist schon früher erwähnt worden, daß mit Ausnahme des Rescripts über Sicherstellung des geistlichen Amtes, das einige hieher einschlägige Puncte enthält, es sich eigentlich nicht um sofort zu vollziehende Anordnungen, als um Vorbereitungen für weitere durch die Diöcesan⸗Synoden und durch die General⸗Synode vorzunehmende Berathungen handelte. Es muß aber zum Verständniß der Sache noch weiter hinzugefügt werden, daß die Berathung über diesen Gegenstand bei der General⸗Synode von 1853 kaum anders als eine verfrühte bezeichnet werden kann. Es ist Thatsache, daß über Kirchenzucht der General⸗Synode keinerlei Vorlage von Seite des Kirchenregiments gemacht worden war. Es würde hier zu weit führen, nachzuweisen, wie es kam, daß der Gegenstand gleichwohl zur Verhandlung kam. Nur das sei hier erwähnt, daß hinter den für die Vorlage des Kirchenregiments und die stehenden Geschäfte der General⸗Synode nöthigen Ausschüssen noch nachträglich ein besonderer Ausschuß für Kirchenzucht gewählt wurde, daß dieser Ausschuß in sichtlicher Verlegenheit sich befand über die Vorschläge, die er der General⸗Synode machen sollte, und daß unter wesentlicher Modificirung der vom Ausschusse gestellten Anträge die Beschlüsse nach Inhalt und Formulirung das Product der mündlichen Verhandlung, das Werk des Augenblicks waren. Referent führt das nicht an, um die gefaßten Beschlüsse etwa als übereilte zu bezeichnen; sie waren das nicht im Mindesten, sondern um aus dem einfachen Hergange der Sache die oft wiederholten Beschuldigungen gegen das Kirchenregiment wegen hierarchischer, „kirchenzüchterischer“ Tendenzen in ihrem Ungrunde erscheinen zu lassen. Wenn irgend wo, so hatte das Kirchenregiment in dieser Sache gar keine Tendenz. Aus den Beschlüssen, welche überdies ohne Widerspruch oder Bedenken von Seite der weltlichen Abgeordneten gefaßt wurden, ist nachmals der so heftig angegriffene Erlaß des Oberconsistoriums vom 2. Juli 1856, die Wiederherstellung der Kirchenzucht betreffend, geflossen; diese Beschlüsse fanden, so weit sie dahin einschlugen, fast wörtliche Aufnahme in dem gleichfalls arg angefochtenen Erlasse vom nämlichen Datum, Normen zur Sicherstellung des geistlichen Amtes gegen ungebührliche Zumu⸗