# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1857_S343 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die kirchlichen Bewegungen in Bayern. 343 zusammenzurufen, ob die Liturgie in vier Kirchen der Stadt sistirt, dagegen in einer Kirche in ihrem vollen Umfange beibehalten werden solle. Den Freunden der Liturgie unter den Geistlichen war es nicht leicht, für diesen von der Kirchenbehörde selbst gemachten Vorschlag zu sprechen und zu stimmen, aber gleichwohl thaten sie das Erstere mit Selbstverleugnung. Aber der Mehrheit beliebte nicht einmal die im Oberconsistorial⸗Rescripte gebrauchte Formulirung. Es wurde durch Stimmenmehrheit beschlossen, statt des Ausdrucks Sistirung vielmehr Abschaffung zu setzen, und endlich wurde die Frage: Soll die Liturgie in sämmtlichen fünf Kirchen der Stadt abgeschafft werden? mit 40 gegen 32 Stimmen *) bejaht. Zwar meinten nun gar manche unter den weltlichen Kirchenvorstehern, daß das, was sie beschlossen hatten, auch ohne Zustimmung des Kirchenregiments sofort gültige und die Pfarrer bindende Ordnung sei, und mehrere sollen nicht wenig erstaunt gewesen sein, daß am darauf folgenden und den weitern Sonntagen noch die Liturgie gebraucht wurde, und in einer Kirche wurde wirklich die eingeführte Liturgie noch vor der Entscheidung der Kirchenbehörde beseitigt. Aber das Oberconsistorium erachtete eine Minorität von 32 gegen 40 oder 4 gegen 5 bei Entscheidung einer kirchlichen Frage nicht für so unbedeutend, daß lediglich der Majoritäts⸗Beschluß zu gelten habe! In billiger Würdigung des in den 32 Stimmen sich kund gebenden Bedürfnisses ordnete dasselbe durch Entschließung vom 9. März an, daß die Liturgie in vier Kirchen sistirt und die gottesdienstliche Ordnung, wie sie vor dem XXII. p. Trin. v. J. in Uebung war, wieder hergestellt, dagegen in einer Kirche, in der zum Heil. Geist, die sich durch ihre räumlichen Verhältnisse und sonst besonders geeignet erwiesen hatte, die vollständige Liturgie erhalten werde. Die Gegner der Liturgie waren wohl mit diesem Ausgange der Sache nicht zufrieden und äußerten sich auch in derben Worten darüber; das war aber auch Alles, und weitere Schritte geschahen von ihnen nicht, ja die billigeren unter ihnen erkannten selbst an, daß das Oberconsistorium nicht anders habe handeln können, und daß die Freunde der Liturgie eben so zu berücksichtigen seien, wie die Gegner derselben. Allerdings konnte hinsichtlich des ganzen Verfahrens in dieser Sache die Frage aufgeworfen werden, ob es nicht besser gewesen wäre, wenn das Oberconsistorium die rite geschehene Einführung der Liturgie als Thatsache angesehen und die Frage ob Liturgie oder nicht? gar nicht zur Berathung zugelassen hätte. Denn es kann doch nicht geleugnet werden, daß einer kirchlichen Oberbehörde nicht zugemuthet werden kann, Einrichtungen, die mit Zustimmung der gesetzlichen Organe der Gemeinde getroffen worden sind, alsbald, weil inzwischen eine Veränderung in den Personen oder ein plötzlicher Umschwung in den Ansichten stattgefunden hat, wieder in Frage stellen zu lassen. Aber zu einem dem entsprechenden Verfahren des Oberconsistoriums wäre vor Allem nöthig gewesen, daß es sich auf die *) Drei Mitglieder, ein geistliches und zwei weltliche, waren abwesend. Der vorsitzende Decan enthielt sich der Abstimmung.