# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1857_S339 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die kirchlichen Bewegungen in Bayern. 339 wurfe gemacht wurde, gereicht ihm zum Lobe. Die Massen, die man zur Betheiligung in Bewegung gesetzt hatte, wurden also nicht befriedigt. Die Stimmführer sagten es ihnen in den Zeitungen, daß sie nicht befriedigt sein könnten, und dadurch waren sie der Mühe überhoben, die Ansprache selbst zu lesen. Sistirung war darum die Forderung, welche fort und fort vor dem Bescheid der Allerhöchsten Stelle wiederholt wurde, ohne daß freilich die Fordernden, wenn sie befragt wurden, was denn eigentlich sistirt werden solle, genügende Antwort zu geben gewußt hätten. Inzwischen waren aber auch die kirchlich Gesinnten in Nürnberg nicht unthätig gewesen. So wenig sie Freunde des Adressewesens waren, und obwohl sie wußten, daß der König dergleichen Petitionen keineswegs wohlgefällig ansehe und aufnehme, so glaubten sie doch nicht völlig schweigen zu können, und das um so weniger, als die Gegner sich herausgenommen hatten, im Namen der gesammten evang.-luth. Einwohner Nürnbergs zu reden; eine Anmaßung, die als berechtigt erschienen wäre, wenn von keiner Seite dagegen Verwahrung eingelegt worden wäre. Als Gegenerklärung mußte daher die Eingabe der kirchlich Gesinnten sich selbst bezeichnen. Sie ist kurz, und Referent will es sich nicht versagen, sie wörtlich mitzutheilen. Sie lautet: „Mit großem Bedauern haben wir die allerunterthänigstunterzeichneten Glieder der protestantischen Kirchengemeinde hiesiger Stadt aus öffentlichen Blättern ersehen, daß an Eure Königliche Majestät von einer Anzahl unserer Mitbürger, die sich herausnimmt, im Namen sämmtlicher Einwohner Nürnbergs zu sprechen, wegen neuerlicher Verfügungen des Königl. Oberconsistoriums eine Eingabe gemacht worden ist, in welcher Beschwerde wegen Verletzung verfassungsmäßiger und kirchlicher Rechte vor dem Thron Eurer Königlichen Majestät erhoben werden will. Wir beklagen solchen Schritt, weil schon durch die im Wege der möglichst größten Oeffentlichkeit erfolgte Aufforderung zur Betheiligung an demselben viele Gemüther beunruhigt und verleitet wurden, ihre theuersten Güter für wirklich gefährdet zu erachten, wie auch die erwähnte Beschwerdeschrift darzulegen versucht und hiedurch die, zwar keineswegs aller Orten, wie dort behauptet wird, wohl aber leider in unserer Stadt sich zeigende Aufregung noch vermehrt. Wir befürchten nun freilich nicht, daß Eure Königliche Majestät die erhobene Beschwerde irgend für gegründet erkennen werde, da ja die Entschließungen, gegen welche dieselbe gerichtet ist, nichts enthalten, was unserm theuern evangelischen Glauben und Bewußtsein oder unserer Kirchenverfassung zuwider wäre, vielmehr vom Königl. Oberconsistorium nur in Ausübung seiner verfassungsmäßigen Rechte und lediglich in Folge der Anträge und Beschlüsse der letzten General⸗Synode als der gesetzmäßigen Vertretung unserer Kirche Eurer Königlichen Majestät zur Genehmigung vorgelegt und von Allerhöchstdenselben genehmigt worden, oder aus Allerhöchst genehmigten geflossen sind, da sie ferner alle bloß äußerlichen polizeilichen Mittel auf kirchlichem Gebiete selbst entschieden verwerfen und überhaupt den Gemeinden gegen den Willen