# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1857_S326 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 326 Thesen über die Taufe der Kinder ꝛc. Seit einigen Jahren habe ich diese Weise mit einer andern und zweckmäßigen vertauscht: ich predige nämlich, ohne mich lange mit der Wahl eines speciellen Textes zu martern, in beiden Predigten das ganze Leben Dr. Luthers so, daß ich an seinem Geburtstage die Zeit bis etwa zum Jahr 1530 und an seinem Todestage das Uebrige bis zu seinem Begräbniß vor mich nehme, wobei ich das in einem Jahre nur kurz Angedeutete im andern Jahre etwas ausführlicher erzähle oder umgekehrt. So verfahre ich mit Luthers Kindheit, Jugendzeit, mit seinem Klosterleben, Ehestand, häuslichen Leben, Bibelübersetzung ꝛc. Thesen über die Taufe der Kinder von Gottlosen, Irrgläubigen, Ungläubigen, Ketzern, Gebannten, von Gatten Ungläubiger und von solchen, welche nicht zur Gemeinde des Taufenden gehören. 1. Gott will, daß alle Menschen selig, und daher auch, daß alle Menschen getauft werden, wodurch ihnen die Seligkeit zugeeignet wird. 2. Gott will keinen Menschen zur Seligkeit und darum auch keinen Menschen zur Taufe zwingen. 3. Die Prediger des Evangeliums sollen daher niemand taufen, der die Taufe nicht selbst begehrt oder für den sie nicht von denen begehrt wird, die Recht und Pflicht haben, dieselbe an seiner Statt zu begehren. 4. Unmündige Kinder können nicht selbst die Taufe begehren und zur Taufe kommen. 5. Es ist daher wider Gottes Ordnung, den Ungläubigen ihre Kinder mit Gewalt zu entreißen und sie wider den Willen derselben zu taufen. 6. Wer getauft wird, erhält mit Abraham die Verheißung, daß Gott sein und seines Samens nach ihm Gott sein wolle. 7. Alle im Schooße der Kirche oder von getauften Christen geborne Kinder haben daher ein Anrecht an die Taufe; sie sind in diesem Sinne heilig. 8. Vor Gott sind alle die Kinder, über welche getaufte Christen elterliche Gewalt erlangt haben, ihren leiblichen Kindern gleich gerechnet. 9. Eltern haben die heilige Pflicht, für die Seligkeit sowohl ihrer leiblichen als derjenigen Kinder zu sorgen, über welche sie elterliche Gewalt haben; sie haben daher auch das Recht und die Pflicht, sowohl ihre leiblichen als ihre angenommenen Kinder zur Taufe zu bringen. 10. Christus ruft allen Sündern zu, daß sie zu ihm kommen sollen, verheißt, daß er niemand, der zu ihm kommt, hinausstoßen wolle und gebietet: Lasset die Kindlein zu mir kommen und wehret ihnen nicht. 11. Die Prediger des Evangeliums haben die Geheimnisse Gottes, durch welche die Sünder zu Christo gebracht werden, an Christi Statt zu verwalten.