# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1857_S317 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 317 jene Kirche doch eine Bekenntnißgrundlage gewonnen, und wahrlich keine schlechte, vielmehr im Grunde doch lutherische. Die strengern Lutheraner schieden aus und traten in die lutherische Kirche des jenseitigen Bayern ein; die Uebrigen fügten sich, wohl hoffend, daß man in einigen Jahren wieder Lutherisch werde lehren dürfen, wie zuvor; denn die Forderungen des Lebens, das doch deutliche Rede und Antwort auf die Frage nach dem Wie verlangt, sind mächtiger als Vorschriften einer doctrinairen Kirchenbehörde. Nun aber hat diese es mit ihren eigentlichen Gegnern zu thun bekommen, um deren Willen auch Ebrard eigentlich nach Speyer geschickt wurde. Denn den Rationalisten hatte man einen Mann der Wissenschaft entgegen stellen wollen. Daß er zunächst mit den Lutheranern Kampf anfing, ist in München wohl ebenso unerwartet wie unerwünscht gewesen. Der gegenwärtige Handel mit den Rationalisten hat zum Gegenstand das Gesangbuch. Das Consistorium hat den Entwurf eines neuen gemacht, welcher der Synode zur Begutachtung vorgelegt werden soll. Inzwischen haben sich Crethi und Plethi protestantischer Bürgerschaft u. s. w. dieser Sache bemächtigt, um ihre protestantische Freiheit und rheinpfälzische Aufklärung u. s. w. zu vertheidigen und die Gefahr der Verdummung mit den Formeln eines überwundenen Glaubens des 16. oder 17. Jahrhunderts, d. h. des Mittelalters in der Sprache dieser „Protestanten“, von ihrem Lande des Lichtes fernzuhalten. Was für ein bewundernswürdiges Opus von Geschmack — um von allem Andern zu schweigen — dieses Gesangbuch ist, für welches jene „Protestanten“ eintreten, möge folgender Vers aus No. 449, bei der Einweihung einer neuen Orgel zu singen, beweisen: Wer gab die Kunst und Wissenschaft Die solch ein Werk erfand? Wer legte so viel Schöpferkraft In eines Menschen Hand? Wer lehrte so, aus Schwung und Fall Der Luft, Gesang ihn ziehen? Wer gab dem schweigenden Metall Die hohen Melodien? Du Ewiger sei hochgepreist, Du schärfst der Menschen Sinn Und lenkest weislich seinen Geist Auf Kunsterfindung hin. Für solche Poesie nun sind „protestantische Männer aus 25 Gemeinden“ der Umgegend Landaus u. s. w. als Ritter aufgetreten. Und ein Laie in der protestantischen Kirchenzeitung hat gefunden, daß man beabsichtige, „an die Stelle des rheinpfälzischen Protestanten den starren Lutheraner des 16. Jahrhunderts, aber ohne Freiheit der religiösen Prüfung, sondern mit quasipäpstlichem Lehr⸗ und Cultuszwang, zu setzen“ und wie diese bekannte Phraseologie weiter lautet. Ein gewisser Pfarrer Schmidt ist wegen seines Anschlusses an diese Protestleute bereits suspendirt worden und es ist zu erwarten, daß das Consistorium sich nicht einschüchtern läßt. Schließlich aber wird es eben doch den lieben Frieden durch einige Concessionen an den „Geschmack und die Bildung des 19. Jahrhunderts“ erkaufen. Oldenburg. „Der Oberkirchenrath in Oldenburg, die höchste kirchliche Behörde des Landes, welche mit Hülfe unserer neuen demokratischen Kirchenverfassung, der sie ihr Dasein verdankt, und im Dienst einer von einflußreicher Seite angegebenen kirchlichen Richtung ihren Willen ziemlich entschieden geltend macht, hat kürzlich den Kreissynoden aufgegeben, über die Wiedereinführung der „Hausvisitation“ zu berathen, welche längst abgekommen, nach einer landesherrlich festgestellten „Kirchenordnung“ von 1722 in „einer sorgfältigen Nachfrage und Erkundigung um eines jeden Hausgenossen Zustand“ bestand „in allen und jeden Häusern zu dem Ende angestellet, daß ein Seelsorger seine Zuhörer in⸗ und auswendig kennen lerne und wissen möge, wie weit ein jeder in seinem Christenthum gekommen, sowohl in Erkenntniß der nöthigsten Glaubensartikeln, als in der Uebung der wahren Gottseligkeit ꝛc.“ Niemand, er sei jung oder alt, vornehmen oder geringen Standes, soll Macht haben, sich dieser Hausvisitation zu entziehen. — Der Prediger, so die Hausvisitation verrichtet, muß allemal bei der Hand haben: das Communicantenregister, um zu forschen, wer zum Tisch des HErrn sich einfinde oder nicht; ein schwarz Register, darin die ärgerlichen Sünder nach Ordnung der heiligen zehn Gebote verzeichnet, damit er dieselben zur Besserung antreibet. . . . . Das Examen an sich bei der Visitation wird von dem Prediger so vorgenommen, daß er erforsche, wie weit sie gekommen in der Erkenntniß der nothwendigen Glau⸗