# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1857_S316 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 316 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. gewesenen Gegend entstanden, in dem Landstriche zwischen Eppingen und Bretten an der würtembergischen Grenze gegen Heilbronn. Zum öftern besuchten kleinere und größere Scharen von Männern und Frauen unsere Gottesdienste in Bretten. Mehrere erklärten sich zum Uebertritte zu unserer Kirche entschlossen; Pfarrer Eichhorn wurde eingeladen in den Ort Z. zu kommen, um eine Besprechung mit den zum Übertritte entschiedenen zu halten. Er folgte der Einladung und hielt eine mehrstündige Besprechung und Prüfung. Während derselben giengen der Bürgermeister und der unirte Pfarrer des Ortes umher und sprachen von Arretierung und Transportierung des lutherischen Pfarrers; sie wagten aber diesmal thätliche Angriffe nicht. Am Abend und des Nachts wogten Menschenmassen vor dem Hause auf und ab und machten sich besonders durch Scherze und lachen, bald auch durch Flüche, Verwünschungen bemerklich, welche sie gegen den lutherischen Pfarrer ausstießen, so daß jeden Augenblick dessen Mißhandlung zu befürchten stand. Ein Mann, der auch zum Uebertritt freudig entschlossen war, wurde, als er nach Hause kam, von seinem Vater, der der Union und zugleich auch der pietistischen Versammlung angehört, und von seinem Weibe gar übel behandelt, und sollte genöthigt werden, in der Union zu verbleiben, der sein Herz abgewendet ist. Das Werk des Herrn soll nicht unterdrückt, nicht einmal aufgehalten werden; am 1. Pfingsttage sind im Gottesdienste in Bretten die Erstlinge aus jener Gegend feierlich in unsere Kirche aufgenommen worden. Andere werden nachfolgen, und es ist Hoffnung vorhanden, daß in jener äußerlich so reich gesegneten Gegend, in der noch immer der Rationalismus sein austrocknendes Gewerbe treibt, die Fahne des lutherischen Bekenntnisses an mehreren Orten sich entfalten werde. „Dennoch soll die Stadt Gottes fein lustig bleiben mit ihren Brünnlein, da die heiligen Wohnungen des Höchsten sind. Gott ist bei ihr drinnen, darum wird sie wohl bleiben; Gott hilft ihr frühe!“ Ps. 46. Tod. Am 29. Juni d. J. starb Dr. Großmann sen., Superintendent zu Leipzig, nach langen Leiden. Das Sächsische Kirchen⸗ und Schulblatt sagt von seinen letzten Tagen: „Aller wahren Christen große Freude aber ist, daß seine letzten Tage Zeugniß geben für den immer völligeren Bruch mit der rationalistischen Vergangenheit, in die auch Großmanns ganze Bildungszeit gefallen war — und das Durchbrechen eines persönlichen Erfahrungsglaubens, der sich, wenn alles weicht, damit trösten kann: hab ich doch Christum noch, wer will mir den nehmen — der sich freuen kann auf den Tod als auf die offene Himmelsthür. Wir preisen Gott durch unsern HErrn JEsum Christum in der Hoffnung, daß er unserm ehrwürdigen Oberhirten“ (Großmann war der zweite Prediger des Landes dem Range nach) „aus Gnaden den Sieg gegeben hat durch den Glauben.“ Lehre von der Rechtfertigung. Aus dem Sächsischen Kirchen⸗ und Schulblatt erfahren wir, ein gewisser Pastor Euen habe in Thesen auf der Conferenz des lutherischen Vereins in Pommern die Rechtfertigungslehre als nicht mehr fundamental bezeichnet; zur Zeit der Reformation sei es zwar in der Ordnung gewesen, daß die Rechtfertigungslehre das Centrum der Verkündigung des Christenthums bildete, jetzt aber haben wir es mit andern Aufgaben weil Gegensätzen zu thun; das Andere, was in die Mitte zu treten habe, seien — die Sacramente! Bayrische Rheinpfalz. Hier, schreibt das Sächsische Kirchen⸗ und Schulblatt, hat es das Consistorium nun mit den Rationalisten und grün protestantischen „Liberalen“ zu thun bekommen. Es ist den Lesern bekannt, wie Ebrard, nachdem er in das Consistorium in Speyer eingetreten, zuerst mit den Lutheranern in dieser unirten Kirche Kampf begonnen und ihnen verboten hat, die lutherischen Differenzlehren über das Abendmahl vorzutragen. Man muß anerkennen, daß er eine gewisse formelle Rechtsbasis an der Unionsurkunde hatte, welche nicht bloß eine Verfassungs⸗, sondern eine Lehrunion herstellen wollte und die Lehrdifferenz über das Abendmahl in einer allgemeinen, d. h. verwaschenen Anschauung oder vielmehr Formel aufzuheben den Versuch macht, in welcher Ebrard freilich mit wunderbarer Exegese die melanchthonische Lehrform findet. Auch daß er die Augustana vom Jahre 1540 zum Unionssymbol jener Kirche erheben ließ, kann man nicht füglich tadeln. Denn damit hat