# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1857_S305 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die wahre Zeitrechnung des Alten Testamentes ꝛc. 305 Bogen so Vieles, in einfacher Sprache so Tiefes und zur Vertheidigung der alten Bibel (wenigstens uns) so Neues enthaltende Schrift ein entscheidendes Urtheil zu fällen, indem wir uns dazu selbst durchaus imcompetent erkennen. Der hochwürdige Herr Verfasser geht von der Voraussetzung aus, daß sich in den hebräischen Text des Alten Testamentes, wie wir ihn hier im Abendlande haben, einige unrichtige die Zeitrechnung betreffende Lesarten eingeschlichen haben, daher es gekommen sei, daß bisher eine völlige Uebereinstimmung in den Resultaten der biblisch⸗chronologischen Forschungen nicht habe erzielt werden können, daß aber in der alten griechischen Uebersetzung der Septuaginta, die bereits im Jahre 280 vor Christo gefertigt worden ist und aus welcher die heiligen Evangelisten und Apostel meist die alttestamentlichen Stellen anführen, die betreffenden richtigen Lesarten sich erhalten haben. Vielleicht dürfte dies manchen christlichen Leser gegen die ganze Schrift von vorne herein einnehmen und mit dem Bedenken erfüllen, daß damit der Glaube an die Unverfälschtheit des Urtextes wankend gemacht werde. Jeder lutherische Theolog weiß ja, wie auch dies ein wichtiger Streitpunct zwischen der lutherischen und römischen Kirche immer gewesen und noch ist, daß nicht irgend eine Uebersetzung, sondern der ebräische (und im Neuen Testamente der griechische) Urtext die eigentliche Regel und Richtschnur aller Lehre sei, wo der Christ in allen Streitigkeiten die letzte Entscheidung immer zu suchen hat. Allein Herr Professor Seyffarth ist weit entfernt, diesen wichtigen Grundsatz in Abrede stellen zu wollen. Mit aller Entschiedenheit erklärt er vielmehr Seite 14.: „daß, wo beide Texte (der hebräische und der der Septuaginta) von einander abweichen, jederzeit und grundsätzlich die Lesarten des hebräischen Textes vorgezogen werden müssen.“ Ohne also im mindesten die Integrität und alleinige Kanonicität des ursprünglichen, vom heil. Geiste unmittelbar eingegebenen Textes antasten zu wollen, behauptet der Verfasser allein, daß, wie einige andere biblische Texte, so auch einige, chronologische Angaben enthaltende verderbt worden seien. Auch ist das seine Meinung nicht, daß eine allgemeine Verderbung dieser Stellen stattgefunden, sondern daß dieselbe nur die gerade uns jetzt im Abendland zugänglichen Ausgaben betroffen habe, daß sie also nur eine particulare sei. Er schreibt S. 16.: „Ich bin davon überzeugt, es werden sich noch in Asien, oder Africa Handschriften finden, welche in Betreff der patriarchalischen Zeitalter mit denselben Handschriften übereinstimmen, welche die 70 Dolmetscher, das Synedrium zu Alexandrien von Jerusalem erhielt und welche zur Zeit des Josephus bis Jerusalems Zerstörung allgemein gebräuchlich waren.“ Vgl. S. 68. *) Herr *) Das Verhältniß ist hier dasselbe, als in welches sich einst Bengel zu der Stelle. 1 Joh. 5, 7. stellte. Da dieselbe sich bis dahin noch in keiner zuverlässigen griechischen Handschrift fand, daher sie auch bekanntlich Luther nicht in seine deutsche Bibel aufnahm, in welche sie erst seit 1576 aufgenommen worden ist, so begnügte sich der große Kritiker Bengel damit, die Stelle namentlich auf Grund der alten lateinischen Uebersetzung in einer Menge patristischer Citate aufzunehmen, und setzte hinzu: „Man darf durchaus noch hoffen, daß, wenn nicht die Johanneische Urschrift, doch andere uralte griechische Codices zu seiner Zeit 20