# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1857_S296 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 296 Von einem Landpfarrer. Gemeinde ist schuldig, ihm zu gehorchen, auch da, wo sie nicht im Stande ist, der Forderung ihres Gebieters nachzukommen (Hirtenbr. 55). Sie soll dann in Erkenntniß ihres Unvermögens und unter dem Gewissensdruck unerfüllter Schuldigkeit um so demüthiger und zerknirschter sich gegen ihn verhalten. Damit die Beleidigung, welche schon manchen übermüthigen Herrn gekränkt hat, nicht auch ihm widerfahre, nämlich: daß Jemand ihm aus Gewissensnoth erkläre: Man muß Gott mehr gehorchen, als den Menschen, setzt er fest: es sei göttliche Anordnung, daß kein einzelnes Glied der Kirche entscheide, was wider und nicht wider Gottes Wort sei (Hirtenbr. 14). Diese von ihm in der christlichen Kirche geforderte heidnische Menschenvergötterung schlägt sogar in Teufels⸗Anbetung um, indem er mit diabolischer Blasphemie verlangt: auch die um der Wahrheit willen aus der christlichen Kirche Ausgestoßenen sollen, wenn ein Adlicher den Bann vollzogen hat, sich für rechtmäßig Gebannte und Verfolgte halten; auch die Ungerechtigkeit und Bosheit des adlichen Herrn müsse demüthig geehrt und gefürchtet werden und kein ihm einmal Unterworfener dürfe sich je erlauben, nachdem er um der Wahrheit willen von seinem geistlichen Baron verstoßen sei, irgendwo kirchliche Gemeinschaft, das heilige Sacrament und ein ehrlich Begräbniß zu suchen (Inform. 2, 11 ff.). Damit glaubt er wahrscheinlich Christi Person repräsentiren zu müssen. Daß dieser Mensch die Erkenntniß des wahren Wesens der Kirche nicht brauchen kann, ist klar. Und welch glückliche Zeit ist ihm für seine Idee zu wirken gegönnt! Wer darf ihm wehren, jetzt da man laut in die Welt ruft: die Lehre von Kirche und Amt sei eine offene Frage, diese Frage nach seinem Geschmacke zu beantworten! So ein nur um das Wort Gottes und die Sacramente sich versammelnder Menschenhaufe (Inform. 5, 188.), dem nicht einmal ein frommes Leben nöthig ist, um der wahren Kirche Christi zuzugehören (2. Synodalbr. 50), der nur im Gehorsam gegen den geistlichen Herrn zusammen zu halten ist, wird doch nicht Rechte haben wollen in der heiligen Kirche? Sind diese zum Haufen gehörigen Menschen doch nichts weiter in der Kirche, als Hörer, haben also in der Kirche auch nichts zu thun, als zu hören, damit der Herr Baron sein heilig Maul nicht gegen die leeren Wände aufthun muß! Hat doch Christus selbst nur dann bei ihnen sein zu wollen verheißen, wenn ein geistlicher Edelmann unter ihnen ist (Inform. 1, 87.), und also nur vermittelst seines Adels mit diesem Pöbel in Berührung treten mag. Sie müssen gelehrt werden — sintemal die Macht nicht bloß auf dem Willen des Herrschers beruht, sondern auch und ganz nothwendig auf der Meinung der Diener: daß gegen Jeden im Falle des Ungehorsams alle Uebrigen verbunden sind —: Alles komme darauf allein an, daß sie in völliger Eintracht mit ihrem Lehrer sich finden lassen. — Wer muß nicht die innige Uebereinstimmung der Lehren von Kirche und Amt bewundern! Also nur blinder Unverstand kann sich anmaßen, sie widerlegen zu wollen! — Wünschen Sie eine consequentere Ausführung Ihrer Lehre von der Kirche? Daß er in seinen Bestrebungen mit viel Sorge und Mühe arbeitet, ist