# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1857_S291 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Von einem Landpfarrer. 291 Einzelner sich eigen weiß und dem auch Keiner sich fremd fühlt. Dieser Geist überschreitet seiner Beschaffenheit nach die Individualität und ist das Werk des in den Gläubigen wohnenden persönlichen heiligen Geistes. Mit Einer Gesinnung betreiben sie dasselbe. Ihre Gebete haben das Wir und das Uns. Und wo immer ein Urtheil, ein Gebet aus dem Glauben heraus bei Einem sich äußert, erscheint es unfehlbar auch bei den Anderen, die es vernehmen, wie das Gebet und Urtheil des Hörenden selbst. Erst vermöge dieser im Glauben schon vorhandenen Vereinigung kann im Gemeinde⸗Verbande die christlich⸗kirchliche Einigkeit äußerlich hervortreten. Es geschieht zu Zeiten, daß Ein Gedanke, Ein Wille eine ganze Nation beseelt, daß sie wie Ein Mann handelt — was hier vorüber gehend ist, besitzt die Gemeinde Jesu dauernd. Auch in Betreff der Vereinigungsfähigkeit der Menschen unter einander erfüllt der Glaube das Gebet Jesu: Ich bitte auch für die, so durch ihr Wort an mich glauben werden, auf daß sie Alle Eines seien. Dieses geistige Band, das die Gläubigen nicht Einzelne sein läßt, sondern Alle zu Einer heiligen Gemeinde verbindet, ist nur in den Gläubigen vorhanden, denn es ist mit dem Glauben gegeben. Es nimmt darum an den Zuständen des Glaubens selbst Theil, ist mehr oder weniger bewußt, stark oder schwach wie der Glaube. Das Bekenntniß: Ich glaube Eine heilige, christliche Kirche, die Gemeinde der Heiligen, im Munde des bekennenden Christen sagt aus: daß es wahrhaft an Christum Gläubige giebt, welche unter einander zu Einer heiligen Gemeinde verbunden sind, und bezeugt ohne Zweifel das im Glauben vorhandene Innewerden der Gemeinschaft der Heiligen. Ist Ihre Definition der Kirche richtig, so ist dieses Bekenntniß kein Glaubensartikel, sondern eine Absurdität; denn was jeder verständige Mensch sehen und wissen kann, nämlich daß die Christen zu Gemeinden zusammen treten, überläßt man zu glauben nur den Albernen. Sie halten vielleicht längst eine Einrede bereit: Ich rede nur von der geistigen Verbindung der Gläubigen. Eine Gemeinde erfordere aber auch eine Verfassung, eine bestimmte Anordnung der Glieder, welche jedem einzelnen Gliede eine bestimmte Stellung zur Gemeinschaft anweist, damit es den ihm zukommenden Beitrag fürs Ganze leiste. Diese Organisation der Kirche geschehe eben durch den Zusammentritt zu Gemeinden, in welchen die Einzelnen als Lehrer und Hörer geordnet werden. Die Anordnung der Einzelnen in der Kirche ist das Zweite, die Vereinigung der Vielen das Erste. Denn ohne vereinigtes Wollen giebt es keine Gesellschaft, die des Namens werth ist. Sie muß auch schon da sein, ehe sie geordnet werden kann. Der allgemeine Wille macht die Gesellschaft; er vereinigt die vorher Getrennten und er ist es, wodurch sich eine Versammlung, Gesellschaft, Gemeinschaft von bloßer Sammlung unterscheidet. Jeder Wille aber hat einen Gegenstand, den er will, einen Zweck. Durch ihren Zweck wird die Gesellschaft eine bestimmte, diese oder jene, und um den allen Gliedern fest stehenden Zweck zu erreichen, damit das Verlangte von Statten gehe,