# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1857_S288 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 288 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. in die lutherische Kirche verwandelt, und etwa in der Weise romanistischer Konzessionen doch im Wesentlichen ihrer Güter und Kräfte beraubt zu werden. In dieser Hinsicht sind manche oberflächliche Anwalte der Union, indem sie das Innerste der anderen oder eigenen Partei nicht genug kennen oder nicht liebend genug achten, der reformirten Kirche gefährlicher als schroffe Unionsgegner. Dagegen werde auch der Gedanke entfernt, als wenn der unterscheidende Name der reformirten Kirche oder gewisse Adiaphora ihres Kultus oder gewisse theologische Fassungen ihres Bekenntnisses, blos deshalb, weil sie herkömmlich sind, auf alle Zeiten müßten festgehalten werden. — Ich sehe auch wichtige Gründe, daß unsere Kirche für sich das Augsburgische Bekenntniß festhält theils wegen der Vortrefflichkeit und publicistischen Bedeutung dieses Bekenntnisses, theils weil erweisbarer Weise ihre Sonderung von der lutherischen Kirche niemals eine Losreißung von diesem Bekenntnisse in sich schloß, sondern nur einen Protest gegen die Auslegung des zehnten Artikels von Seiten der strikten Lutheraner in sich enthielt. Daraus folgt aber, daß wir uns nie als Kirche, als Gesammtbekenner, zu der sogenannten Unveränderten Augsburgischen Konfession bekennen dürfen, führe man sie auch nur unter dem Namen, Konfession von 1530, ein, sondern nur die Augsburgische Konfession schlechthin, oder auch unter ausdrücklicher Bezeichnung der Redaktion von 1540, annehmen können. Wer jenes von uns verlangt, will uns verleiten, das, was wir für unseren Beruf in der Kirche halten, aufzugeben, nämlich zu zeugen, daß die himmlische Gabe Christi niemals als mit dem irdischen Element in der Art verknüpft sei, daß es für deren wirkliches Theilhaftigwerden auf Glaubensempfänglichkeit dabei nicht ankomme. — Es ist sodann nöthig und wichtig, daß neben der Augsburgischen Konfession der heidelbergische Katechismus anerkannt und genannt werde, theils weil dieser das allgemeinste Band der reformirten Gemeinden in Deutschland und mit anderen reformirten Konfessionen ist, theils weil nur so auf positive Weise der schriftmäßige und eigenthümliche Lehrstandpunkt der reformirten Kirche erkannt werden kann. Augsburgische Konfession und Heidelbergischer Katechismus in ihrer Gemeinschaftlichkeit, Uebereinstimmung und gegenseitigen Erläuterung bilden ein sehr schönes Bekenntnißpaar, wie es wirklich in mehreren Provinzialkirchen schon gefunden wird, wie es eine wichtige historische Grundlage hat. Wer sich auf diesen Bekenntnißstand nicht mit uns uniren will, d. h. nicht, wer es für sich oder seine Partei annehmen, sondern nur, wer es uns ausdrücklich oder implicite lassen will, mit dem können wir uns auch nicht uniren im engeren Sinne des Wortes und kirchlich⸗publicistischen Sinne gleicher Verpflichtung der Lehrer, während die Union im Glauben an den Einen Heiland und in der Liebe dabei sehr wohl besteht, aber auch schon lange da gewesen ist. — Der Sache und mir glaube ich es zu schulden, hier zu bemerken, daß die kirchliche Verpflichtung auf Symbole mir in keiner evangelischen Kirche scheint in einem politisch⸗gesetzlichen Sinne geschehen zu dürfen, da die Kirche als ein Ganzes immer mehr ist als ihr Symbol, da es also eine Beschränkung, Erklärung, Erweiterung der Symbole geben kann, und eine schriftgemäße Handhabung derselben geben muß. Im anderen Falle würde z. B. ein Diener des Worts gezwungen werden können, die Auffassung der Höllenfahrt in Frage 44 des Heidelberger Katechismus zu lehren, wogegen ich z. B. um des Gewissens zu Christo willen protestiren müßte.“ — Die evangelische Allianz. Ueber dieselbe schreibt das hallische Volksblatt: „Als erster Grund zur Stiftung der Allianz wird angegeben, dem Katholizismus gegenüber die Einheit der „„Evangelischen““ zu zeigen. Also eine negative Grundlage. Man setzt aber sofort als positiven Grund den hinzu einer „„„Darstellung der Gemeinschaft der Heiligen.“““ Die Gemeinschaft der Heiligen ist ein Geheimniß Gottes, es ist das Reich, das nach des Herrn Wort „„„nicht mit äußerlichen Geberden kommt.“““ Eine Darstellung derselben in oratorischen Versammlungen ist jedenfalls ein sehr bedenkliches Unternehmen; wenn wir nicht eine Abneigung hätten, in solcher Weise zu verfahren, so könnten wir die Unternehmer, die wir zwar in ihrer Art für aufrichtige Leute halten, darauf aufmerksam machen, wie nahe gerade dabei die Gefahr des Pharisäismus liegt. Noch mehr aber haben wir gegen die speziell englische Art der Ausführung des Unternehmens. Eine Gemeinschaft der Heiligen, die sich an die Welt⸗Industrie⸗Ausstellungen hängt und ihre „„„Versammlungen von Christen aller Länder“““, wie es wenigstens bei dem Pariser geschah, mit einer Art Marktschreierei ausruft, die an die revalenta arabica erinnert, ist keine, die uns sonderlich zusagt. . . . Aus der organischen Einheitsfülle des christlichen Bekenntnisses hat die Allianz nach Art einer modernen Aktiengesellschaft oder constitutionellen Charte 9 Artikel wie Späne herausgehackt, die ihre Grundlage bilden und wozu sich alle Theilnehmer von Herzen bekennen sollen. . . . Ganz nüchtern herausgesagt und von allen schönen Reden (und zum Theil gewiß auch schönen Empfindungen), die drum und dran hängen, entkleidet, ist die „„„Evangelische Allianz“““ ein Bund der Sektirerei gegen die festen geschichtlichen Gestaltungen der Kirche Christi. Sie ist — das Wort ist heraus: ein verwerfliches Unternehmen.“ — So urtheilt ein Blatt, das nichts weniger als „altlutherisch“ ist! Dr. Credner, bekanntlich ein Vertheidiger des vulgären Rationalismus, Prof. zu Gießen, starb am 16. Juli.