# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1857_S287 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 287 Bund führt den Namen „San fedesta“ oder heiliger Glaube, und die Mitglieder desselben leisten diesen Eid: „Ich N. N. schwöre vor dem allmächtigen Gott, Vater, Sohn und heiligen Geist, der stets jungfräulichen Jungfrau Maria, allen himmlischen Heiligen, und vor dir, heil. Vater, daß ich mir die rechte Hand abnehmen, den Hals abschneiden, an den schrecklichsten Qualen des Hungers sterben will, und daß ich möchte von dem allmächtigen Gott in die ewigen Qualen der Hölle verdammt sein, falls ich irgend einen der geehrten Väter und Brüder der katholisch⸗apostolischen Gesellschaft (dieses Bundes) verrathe oder anzeige, oder falls ich nicht mit allem Gewissen seinen Gesetzen folge, oder falls ich irgend einem der Brüder meinen Beistand versage. Ich schwöre, festzustehen in der Vertheidigung der heiligen Sache, der ich mich angeschlossen habe, und keines einzigen der infamen Bande der Liberalen zu schonen, welches auch sein Herkommen, seine Abstammung oder sein Vermögen sein mag; nicht Erbarmen zu üben vor den Thränen der Kinder oder des Greises, und bis zum letzten Tropfen zu vergießen das Blut der infamen Liberalen, ohne Rücksicht auf Alter und Rang. Endlich schwöre ich unvergänglichen Haß allen Feinden unserer heiligen römisch⸗katholischen Religion, der einzig wahren.“ (Freimund.) Oesterreich. In Oesterreich ist ein neues Ehegesetz erschienen, wohl eine Frucht des Concordats. Nach der frühern Gesetzgebung mußten die Kinder aus gemischten Ehen, wenn der Vater Protestant war, nach dem verschiedenen Geschlecht erzogen werden; war die Mutter Protestantin, so folgten die Kinder alle dem Vater. Das jetzige Gesetz fordert mittelst Reserves, daß alle Kinder gemischter Ehen katholisch werden. (Freimund.) Reformirte Kirche. Die schon bei dem letzten Kirchentag eingeleitete und schon früher angekündigte „Conferenz reformirter Brüder“, wie sich selbige stylisirt, fand am 22. April in Bremen statt. Es heißt in der „Evang.⸗Ref. Kirchen⸗Zeitung“ von Göbel in Erlangen davon: „Schon der Besuch der Conferenz war im Ganzen befriedigend und legte ein erfreuliches Zeugniß ab, daß die warme Theilnahme für reformirtes Wesen und reformirte Interessen denn doch noch nicht überall ausgestorben ist, wo man deutsche Zunge spricht. Die neu⸗lutherische Bewegung möchte uns gern dergleichen glauben machen, aber wahrlich! sie wird damit nicht zum Ziele kommen.“ Neun und zwanzig Prediger waren zugegen. „Schmerzlich vermißt“, heißt es im Bericht, „wurde die völlige Abwesenheit der Brüder aus Süddeutschland und aus dem östlichen Theile Preußens.“ Wir meinen, wenn nicht allerdings „schon der Besuch der Conferenz“, so legen noch deutlicher die Verhandlungen selbst ein Zeugniß dafür ab, daß die „warme Theilnahme für reformirtes Wesen“ ja freilich in Deutschland im Ersterben ist. Oberconsistorialrath Dr. Sack aus Magdeburg referirte über folgende Thesis: „Was haben die deutsch⸗reformirten Kirchen, die noch in größerem organischen Zusammenhang stehen, gegenwärtig zu beobachten, um einerseits ihren Lehr⸗ und Cultustypus zu wahren, und andererseits einer sich anbahnenden Union sich nicht zu verschließen?“ Er sprach hierüber u. A. Folgendes: „Ob es gegenwärtig solche Kirchen in Deutschland gibt, könnte etwa bezweifelt werden, da in drei Gebieten, wo sie bestanden, Rheinland⸗Westphalen, Baden, Pfalz (Rheinbaiern), die evangelische Union in einem nicht mehr aufzuhaltenden Fortschritt ist; vielleicht auch in Nassau und Dessau, obwohl die dortigen Verhältnisse mir nicht näher bekannt sind. Da die reformirte Kirche Hannovers, gemäß der kürzlich erschienenen höchst lehrreichen Denkschrift, noch niemals in solchem Zusammenhange gestanden hat, sondern ihn erst anstrebt, da die reformirten Gemeinden in den östlichen Provinzen des preußischen Staats seit der Aufhebung des reformirten Kirchendirektoriums im Jahr 1808 keine eigenthümliche organische Verbindung mehr haben. Es bliebe also nur Hessen und Bremen übrig. Im ersteren Lande ist eine Gährung, die sich entweder durch eine Union oder durch eine erneuerte strenge Sonderung ändern zu wollen scheint. Und die Kirche der freien Stadt Bremen enthält einen zwar in mehrerer Hinsicht besonders wichtigen, aber nicht größeren Complexus von Gemeinden. . . . Nun stelle ich als Axiom hin, daß die reformirte, spez. die deutsch⸗reformirte, Kirche genug eigenthümlich Wahres und Gutes hat, um nur einer solchen Union sich anzuschließen, in welcher sie von der andern Seite als ebenbürtig anerkannt und mit Liebe und Vertrauen zum Austausche beiderseitiger Gaben eingeladen wird. Wo dies nicht ist, in dem Maaße, als es nicht ist, versage sich die reformirte Kirche der Union, oder ziehe sich zurück vor der begonnenen. In dem Maaße, sage ich, denn dies kann sehr verschieden sein. Allein im Allgemeinen steht fest, daß die deutsch⸗reformirte Kirche ihrer selbst gewiß genug sein muß und kann, um lieber Gewalt zu erleiden und beraubt, als absorbirt, und mit eigner Einwilligung