# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1857_S282 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 282 „Zur Geschichte der neuesten Theologie.“ heit, die Macht über das Recht gestellt wird, wie schwankend die Bestimmungen über das Fundamentale und Nichtfundamentale des Glaubens sind, dafür liefert das glänzendste Zeugniß das in vieler Beziehung merkwürdige Vorwort zur Evangelischen Kirchenzeitung vom Jahr 1844. Der Leser wird in einer beständigen Schaukelbewegung gehalten, so daß sich zuletzt alle Begriffe verwirren, Recht und Unrecht, Wahrheit und Unwahrheit in einander übergehen. Zuletzt wird ausgeführt, daß von einer auf „„legitime““ Weise vollzogenen Union in Preußen nicht die Rede sein könne. Dann aber wieder soll denen entgegen getreten werden, welche die Union unterminiren oder sprengen wollen, als solchen, „„die wider Gott streiten.““ Denn die Union sei ein „„Factum““, sie sei in „„Besitz““. Die Zahl ihrer Freunde befinde sich in großer Majorität und es sei alle Aussicht vorhanden, daß der „„Besitz sich einst zum Recht gestalten werde.““ Noch deutlicher wird der Sinn dieser Worte an einer andern Stelle (Vorwort zum Jahr 1847), wo ganz naiv erklärt wird, die Union sei damals, als die Evangelische Kirchenzeitung ihren Lauf begonnen, „„so mächtig vom Kirchenregimente beschützt gewesen““ und so tief in das Leben der Kirche eingedrungen, daß unbedingt gegen sie auftreten, einem Verzichten auf die Wirksamkeit in der Landeskirche gleich gewesen wäre. Außer dieser sehr practischen Erwägung und diesem Parteiergreifen für die „„Macht des Kirchenregiments““, für die „„Majorität““ und den „„Besitz““ begegnen wir in dem erstgenannten Aufsatz (vom Jahr 1844) einer Menge von Reflexionen über Fundamentales und Nichtfundamentales, über die Principien des Protestantismus, über die Verpflichtung auf die Symbolischen Bücher, über die „„freie Bewegung in der Theologie““, welche vielmehr nach Pietismus oder Gefühlstheologie, als nach Rechtgläubigkeit schmecken, und die viel besser einem Neander, als einem Hengstenberg anstehen. So — wenn darauf gedrungen wird, daß die „„kirchliche Behörde bei der Verpflichtung auf die Symbolischen Bücher der Zeit Rechnung zu tragen habe““, daß in „„einer Zeit der Gährung und des Uebergangs die Aufgabe die sei, der Kirche zunächst ihre Haupt⸗ und Grundlehren, die allen christlichen Kirchen gemeinsamen, und dann die von der Rechtfertigung aus dem Glauben und was mit ihr unmittelbar zusammen hänge, zu erhalten.““ — Wenn Hengstenberg endlich zu dem Schlusse kommt, die Union sei nicht allein möglich und unbedenklich, sondern auch wünschenswerth, ja! „„der Herr selbst habe in seinem hohepriesterlichen Gebet für sie gebetet““; so mag man sich wohl wundern, daß er nun wieder zu Denjenigen gehört, welche die Union unterminiren, also „„wider Gott streiten““, welche diese „„unbedenkliche und wünschenswerthe““ Einigung, „„für die der Herr selbst gebetet““, zu einer ganz illusorischen zu machen bemüht sind. Wir wundern uns nicht darüber, die wir seinen practischen Sinn erkannt haben und in allen jenen Schlangenwindungen und wundersamen Spitzfindigkeiten nichts Anderes sehen, als die beiden leitenden Gedanken seiner ganzen Redactionsthätigkeit: 1) Keinen Conflict mit der Staatsmacht! 2) Vernichtung des Ra⸗