# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1857_S281 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) „Zur Geschichte der neuesten Theologie.“ 281 auf den Grundcharacter des religiösen Lebens zurück, um von hier aus die Fragen nach der Verfassung der Kirche zu entscheiden, er genügt sich an den alleroberflächlichsten Gründen der Zweckmäßigkeit und des gemeinen Parteiinteresses. Er führt mit anerkennenswerther Naivetät aus, wie sich die rechtgläubige Partei viel besser stehe bei der landesherrlichen Herrschaft über die Kirche und bei dem Consistorialregiment, und wie dasselbe nie dazu schreiten werde, die Bekenntnißschriften anzutasten oder gar abzuschaffen“ (über den Sinn der letzten, räthselhaft klingenden, Behauptung hat uns Bunsen den nöthigen Aufschluß gegeben); „wie man dagegen von einer Synodalregierung Alles, auch das Schlimmste, erwarten könne, am meisten von einer Synode, die aus lauter Geistlichen bestehe, da dann „„die rationalistischen Geistlichen wie eine Riesenschlange den Leib der Kirche umschlingen würden.““ Solche Befürchtungen gehören freilich einer längst vergangenen Zeit an, dafür ist aber in den letzten Jahren, seit 1848, die Furcht vor dem Laienelement eine desto stärkere geworden, so daß der Kampf für Consistorialregierung und fürstliches Episcopat mit noch größerer Leidenschaftlichkeit geführt ist. Diese Gründe äußerlicher Zweckmäßigkeit in den tiefsten Fragen, dieser Kleinglaube in Bezug auf die siegreiche Macht der Wahrheit, und dieses Vertrauen auf die unterstützende Staatsmacht, ist ein sehr bedeutsames Kennzeichen der ganzen Partei. So viel sie auch von der Schmach Christi spricht, sie kennt und liebt das Martyrium nicht. So sehr sie auch mit Principien prunkt, die Zwecke stehen höher, als die Principien, und die Zweckmäßigkeit höher, als die innere Wahrheit! Der Theorie von der Staatskirche entspricht denn auch sehr genau die vom Staate; von dem jus divinum des Fürsten und dem unbedingten Gehorsam gegen die obrigkeitliche Gewalt. Auch in dieser Frage ist Hengstenberg, seit der Julirevolution und den gegen sie gerichteten Artikeln (Jahrg. 1831. No. 18 fg., 30 fg., 81 fg.) bis auf den stuttgarter Kirchentag, sich treu geblieben; auch nach dieser Seite hin stellt er den vollendeten Staatstheologen dar. Und hier konnte er sich wenigstens mit einigem Schein auf die Schrift (Röm. 13, 1.) berufen, wenn auch nur auf vereinzelte Stellen, denen das: „Ihr sollt Gott mehr gehorchen, als den Menschen“ und „Werdet keines Menschen Knechte“ mit siegreicher Kraft entgegen tritt. Wie sehr die unbedingte Unterwerfung unter ein endliches Wesen den Principien des Christenthums widerspricht und recht eigentlich dem Heidenthum und heidnischen Cäsarenthum angehört, wie viel höher die sich im Gewissen offenbarende Stimme Gottes, das Halten an Recht und Gesetz, als die Willkür des Machthabers steht; wie unter Umständen Widerstand gegen die Machtwillkür und Martyrium Christenpflicht ist — darüber haben Dorner und Claus Harms ernste Worte geredet, die aber an den Häuptern des berliner Christenthums, Hengstenberg und Stahl, wirkungslos vorüber gegangen sind.“ Anmerkungsweise zu dem bisher Gesagten bringt Schwarz noch Folgendes. „Wie die Union recht eigentlich die Achillesferse der Hengstenberg'schen Orthodoxie ist, wie hoch die Zweckmäßigkeit über die Wahr⸗