# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1857_S261 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Real⸗Encyclopädie für protestantische Theologie und Kirche. 261 Sacramenten, namentlich vom heiligen Abendmahl, ausgesprochen und dabei bereits den bezeichneten Standpunkt eingenommen hat. Aber billig fragen wir, wie es sich doch zu der verheißenen Grundlage: dem Glauben an die Heilsoffenbarung im Christenthum, schicke, wenn es in diesem Artikel mit dürren Worten heißt: „das Blut Christi, welches — nach der lutherischen Lehre — im Becher enthalten war und von den Jüngern genossen wurde, kann doch unmöglich zu dem später am Kreuz vergossenen gehören, wenn nicht das Enthaltensein im Becher und Genossenwerden von den Jüngern sofort zu einem bloß doketischen werden soll. Wie? ist denn nicht laut der Heilsoffenbarung im Christenthum Gott ein allmächtiger Gott, wie die Kinder im gemeinen Christenglauben beten: „ich glaube an Gott Vater allmächtigen?“ Wenn aber, wie dies kein Christ läugnen kann, Gott allmächtig ist, welch eine Vermessenheit ist es doch, zu behaupten, das Blut Christi, des Sohnes Gottes, welches im Becher enthalten war ꝛc., könne unmöglich zu dem später am Kreuz vergossenen gehören. Konnte das auch der allmächtige Gott nicht verschaffen? Und wie wäre er dann noch allmächtig? Oder war Christus nicht des lebendigen Gottes Sohn, wahrer Gott vom Vater in Ewigkeit geboren? Eines von beiden muß der Herr Dr. und Prof. offenbar nicht glauben, sonst könnte er doch zum Mindesten die Möglichkeit, daß dasselbe Blut, das später am Kreuz vergossen wurde, im Becher gewesen sei, nicht absprechen und würde nicht sofort von doketischem Schein⸗ und Gaukelwerk reden. Glaubt er aber nicht, daß Gott allmächtig ist oder daß Christus Gottes Sohn und wahrhaftiger Gott ist, wie kann er dann zu den Theologen zählen, „die durch treues Festhalten an den Heilsthatsachen und Glaubenslehren des Christenthums berufen sind, das Werk des Geistes zu fördern?“ — Doch die Sache steht nach demselben Artikel in der That noch schlimmer, und läßt uns derselbe leider noch tiefere Blicke in die bodenlose Theologie des Herrn Dr. und Prof. Müller thun. Es heißt nämlich darin buchstäblich also: „Von diesem Verhältniß aus (ob unter diesem Verhältniß eine unmittelbar zuvor erwähnte Verschiedenheit des Einwohnens Christi von dem Einwohnen des heiligen Geistes, oder ein weiter oben namhaft gemachter Unterschied zwischen Christi sich selbst mittheilender Wirksamkeit beim heiligen Abendmahl und der Wirksamkeit des heiligen Geistes zu verstehen sei, läßt sich durchaus nicht klar erkennen, thut auch zur Sache hier weiter nichts, diese ist für sich nur allzu klar und gewiß) läßt sich auch erst durch die Lehre von der Rechtfertigung des sündigen Menschen durch den Glauben an Christum wahrhaft verstehen. Denn so wenig wir der Ansicht des Andr. Osiander nach ihrem ganzen Zusammenhange beipflichten können, so hat er doch Recht in der Ablehnung der Vorstellung (höre und staune!), nach welcher Gott durch einen willkürlichen Actus forensis (gerichtliche Handlung) den Menschen im Widerstreite mit seiner wirklichen Beschaffenheit, welche lediglich eine sündhafte und verdammliche ist, für rein und gerecht erklärt. Vielmehr enthüllt das göttliche Urtheil, welches den an Christum gläubigen Sünder rechtfertigt, das