# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1857_S256 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 256 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. Hessen rechtlich noch keine überall durchgeführte Union, so ist doch bisher in der Praxis so verfahren worden, als ob sie bestände, obgleich ohne allen Widerspruch (jetzt auch, wie wir annehmen dürfen, von der Behörde zugestanden) rechtlich eine lutherische Kirche in Hessen immer noch fortbesteht und fast drei Viertel der „„evangelischen““ Gemeinden des Landes umfaßt. Dem Vernehmen nach haben einige Professoren und Pfarrer, und zwar nicht der herrschenden rationalistischen Richtung einen Unions⸗Verein gegründet; Näheres wissen wir nicht. Aber das ist kaum ein Zweifel, daß, was in Hessen aus der herrschenden Sphäre noch irgend welch' regeres und kräftigeres Interesse hat, in diesem Verein ein erwünschtes Lager zum Kampf wider Glaube und Bekenntniß der Kirche finden wird, daß sich unter Umständen ein großer Schweif an denselben anhängen wird. Seine Festsetzungen werden dazu klar genug sein, ist ja der eine der Begründer auch ein protestantischer Kirchenzeitungs⸗Mann. Und kommt nun hinzu, daß auch die Residenz-Gemeinde und daß in derselben auch das Kirchenregiment der That und Gesinnung nach der Union angehört, hinzu, daß unser Nachbarland Baden solcher Gesinnung ein für sie so reizendes und verführerisches Ziel vorsteckt: so ist das gewiß Grund, und mehr noch, zwingender Anlaß genug, aufzurichten wieder die lässigen Hände und die müden Kniee, und gewisse Tritte zu thun, für die, welchen daran liegt, zu halten, vielmehr wieder zu gewinnen das, was sie haben. Das „„Kirchenblatt für das Großherzogthum Hessen““ darf, so gehindert es auf mancherlei Weise ist, Jedem, der nahe steht, vernehmlich genug klagen: „„Noch immer haben hie und da in kirchlichen Angelegenheiten Solche mitzureden, die nicht einmal durch Besuch der Gottesdienste beweisen, daß sie mit der Kirche innerlich zusammenhängen, ein Interesse und Verständniß für ihre Angelegenheiten haben. Noch immer hängt die Wiedererlangung eines der theuersten kirchlichen Besitzthümer, der herrlichen Kirchenlieder, mit von Solchen ab, die sie gar nicht mitsingen.““ Noch immer, setzen wir deutlicher hinzu, ist unsere lutherische Confession und Kirche in ihren allerwichtigsten Angelegenheiten der Glaubensgleichgültigkeit unionistischer Bureaukratie preisgegeben, oder, wie das Kirchenblatt dies ausdrückt: der traurigsten, wir wollen nicht einmal sagen Bekenntniß⸗, sondern offenbaren Principlosigkeit derer, die gerade hier am festesten stehen müßten, dem unseligen Mangel klarer fester Ziele und Grundsätze, einer Politik des Zuwartens, des Balancirens zwischen sogenannten Extremen, d. h. der Unentschiedenheit.“ Dr. Carl Hase. Von dem in Jena gepflegten und dem jungen Geschlechte eingepflanzten Geiste zeugt am deutlichsten, was Professoren, wie Hase, nicht satt werden, öffentlich kund zu geben. Die meisten Zuhörer des „theologus Jenensis“ wissen aber auch von seinen Kathederspäßen zu erzählen, die gelegentlich das Heiligste nicht schonen. Ein Exempel der feinen Manier, wie er den stundenlangen geschraubten Vortrag mit gesuchter Pointe und brillanter Emphase schließt: Das Kapitel von der Menschwerdung Christi wird abgehandelt. Nachdem verschiedene Meinungen gläubiger und ungläubiger Gelehrten hierüber referirt sind, wobei es ganz problematisch bleibt, ob der Studiosus nicht das biblische Prädicat „Gottes Sohn“ als eine poetische Phrase zu betrachten habe, die für den Ideal-Menschen doch recht sinnig gewählt sei: krönt der würdige Lehrer sein zweideutig Gerede über den eigentlichen Erzeuger JEsu, indem er mit lächelnder Miene und mit einschmeichelnder die kindliche Naivetät satyrhaft copirender Stimme den Witz reißt: „Meine Herren, Shakespeare würde hierüber sagen, daß dies nur die Mutter wissen könne!“ Unter wieherndem Gelächter verläßt er triumphirend das Auditorium, wie ein Held der Komödie die Bühne. Probatum est — das Kolleg füllt sich, selbst Mediciner und Oeconomen hospitiren. (Pilger a. S.) Die Lehre vom Amt. In der Erlanger Zeitschrift für Protestantismus und Kirche im Aprilheft lesen wir Folgendes: In dem jüngst erschienenen Januarhefte der von Dr. Kliefoth und Dr. Mejer herausgegebenen kirchlichen Zeitschrift findet sich ein Aufsatz, überschrieben: „Die Rechtfertigungslehre und die Lehre von der Kirche,“ in welchem es S. 21 heißt: „Gerade weil der Lutheraner kein fertig Christenleben vor der Rechtfertigung weiß; gerade weil er vor derselben keinen andern Glauben kennt, als den suchenden und keine andere Gnade, als die von ihm ferne: gerade deswegen kann er auch die Gnade nicht anders, denn durch wirkliche Gnadenmittel empfangen, und wiederum die Gnadenmittel nicht anders, denn in göttlich beglaubigter Weise, und somit nicht anders, denn mittelst eines von Gott gestifteten Amtes.“ Wird es, wenn dies richtig ist, nicht nothwendig so zu stehen kommen, daß derjenige, welcher seiner Sünden Vergebung sucht, vor allem Andern fragen muß, wo das von Gott gestiftete Amt sei, damit er durch dasselbe die Gnadenmittel in göttlich beglaubigter Weise empfange? und ist dann hiernach jenes recte des 7. Artikels der Augsburgischen Confession: „Est autem ecclesia congregatio sanctorum, in qua evangelium recte docetur et recte administrantur sacramenta“ so viel als „mittelst eines von Gott gestifteten Amtes“? Erkenne ich die Gnadenmittel, ob es die göttlich beglaubigten sind, an dem Amte, mittelst dessen ich sie empfange, oder erkenne ich das Amt, ob es das von Gott gestiftete ist, an der Schriftgemäßheit seiner Verwaltung der Gnadenmittel? Ist es der Gehorsam gegen das von Gott gestiftete Amt, den Gott fordert, oder der Glaube an das Wort Gottes?