# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1857_S253 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 253 ritätische: Breslau und Bonn; 5 römisch⸗kath. vollständig besetzte: Prag, Wien, Freiburg, München, Würzburg; 4 unvollständig besetzte ditto: Graß, Olmütz, Innsbruck, Münster; 3 desgl. in Ungarn: Ofen, Preßburg, Fünfkirchen. Bayern. Aus Franken wird der Ev. K. Z., April d. J., geschrieben: „Das erste Stadium des Kampfes gegen die bekannten Erlasse unseres Oberconsistoriums darf als durchlaufen betrachtet werden. Die Nürnberger Adresse und ihr vielstimmiges Echo aus fast allen bedeutenden Städten mit evangelischer Bevölkerung hat ihre Wirkung gethan: das Kirchenregiment ist von der Regierung preisgegeben; den Erlassen ist die Spitze abgebrochen; die Punkte, die den größten Anstoß erregten, sind so gut als abrogirt; die Massen sind beruhigt und triumphiren; die Presse, die zu diesem Erfolg das Meiste beigetragen, besonders der Nürnb. Correspondent, ruht auf den errungenen Lorbeeren aus und rüstet sich zu neuem Kampfe. Bereits hat sie den Handschuh für einen solchen, dem Kirchenregiment und allen Freunden der Erlasse hingeworfen in dem Artikel des Correspondenten, der sich die Zusammensetzung der Generalsynode zum Thema gewählt hat.*) Diejenigen Geistlichen und Laien, welche in den Erlassen nur die Erfüllung längst gehegter Wünsche begrüßten, sind allenthalben männlich für dieselben aufgetreten. Die Geistlichen benutzten die Kanzel, um den Geist, aus welchem die Adresse geboren war, gebührend zu beleuchten, den ächt⸗evangelischen Geist der Erlasse zu erweisen, die Besorgnisse als grundlos darzuthun. Manches dieser Zeugnisse ist dem Druck übergeben worden. Allein was geschah? Der Nürnberger Pöbel rottete sich nach einer solchen, noch dazu äußerst rücksichtsvollen Predigt zusammen und riß die eisernen Geländer der Kirche in welcher sie abgelegt war, wuthschnaubend hinweg, unter leicht zu errathenden, scheußlichen Drohungen. Sofort wurden die Geistlichen durch das Polizeicommissariat bedeutet, daß man sich außer Stand fühle, sie zu schützen (!), wofern sie fortführen, die brennende Frage auf der Kanzel zu berühren! Kurz darauf erging von der kirchlichen Oberbehörde selbst die Weisung an die Diener des Worts, die Sache nun auf sich beruhen zu lassen, da doch bereits dieselbe genugsam erörtert sei. Beide, Geistliche und Laien, die für die Erlasse kämpften, haben auch durch das Mittel der Presse zu wirken gesucht. Der Nürnberger Correspondent brachte mehrere Artikel, welche die Behauptungen des Gegners zu widerlegen, wenigstens sehr zu modificiren suchten. Aber auch besondere Broschüren erschienen, welche dieselbe Tendenz verfolgten. Ich erwähne hier eine der bedeutendsten, die „„Fliegenden Blätter für kirchliche Fragen der Gegenwart““ von Dr. A. v. Scheurl, Prof. der Rechte in Erlangen. Eben geht uns eine kleine Schrift zu: „„Die kirchliche Opposition in Bayern und der Standpunkt des Oberconsistoriums. Nürnberg 1857.““ Hier werden 1. die gegnerischen Principien bloßgelegt; sie sind a. Irreligiosität (Materialismus), b. allgemeine Religiosität (Rationalismus), c. das subjectivistische Christenthum (Pietismus); 2. der Standpunkt des Oberconsistoriums aufgezeigt und dahin bestimmt: „„es hat also die Kirchenbehörde zu ihrem Standpunkte eine aus dem vollen Bekenntniß der Kirche herausgeborene Theologie und will nichts, als im evangelischen Geiste des Dieners unter dem Vorgang des eignen gläubigen Bekennens mit den neubelebten Mitteln, die von jeher der Kirche eigen waren, die Gemeinden des vollen Segens des göttlichen Wortes theilhaftig machen und zum freudigen einmüthigen Bekennen desselben, unter Abwehr der Aergernisse heranziehen.““ Dieser Standpunkt wird ein in sich abgeschlossener, trefflicher, ja für ein Kirchenregiment der einzig richtige genannt und der Vorwurf zurückgewiesen, daß er sich zu rasch dem Volke gegenüber geltend gemacht habe. Schließlich wird der gegenwärtige kirchliche Kampf nicht als ein Kampf um vereinzelte Dinge, sondern als ein Principienkampf bezeichnet und gewünscht, entschiedenes Zeugniß und standhafte Wahrung des Gewonnenen. Die Verhältnisse hätten sich gegenwärtig so gestaltet, daß die Frage sei, „„ob die, der Kirche total entfremdete Stimmung der Massen oder das Bedürfniß der lebendigen Glieder, welche in dem Standpunkte des Oberconsistoriums die Bürgschaft eines neuen kirchlichen Lebens begrüßten, die größere Berücksichtigung erfahren solle.““ — Es ist sehr zu besorgen, daß die künftige Generalsynode, für welche die Opposition sich bereits durch *) Sie besteht gegenwärtig aus einem Drittheil Laien und zwei Drittheilen Geistlichen.