# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1857_S251 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Der Gesangbuchsrumor in Hannover. 251 wird, abtreten zu sehen und so diese lästige Aufsicht abzuschütteln. *) — Das neue Gesangbuch hat allerdings bei allen seinen Trefflichkeiten doch auch, wie jedes menschliche Werk, seine Fehler, aber diese liegen auf einem ganz andern Gebiete, als wo sie nach Angabe der Widersacher liegen sollen; man kann die ja oft schon discutirte Frage aufwerfen, ob es wohlgethan sei, ein Schulgesangbuch zu ediren, welches für kirchliche Zwecke nicht weiter dienen soll, und kann unter den obwaltenden Umständen daran die weitere Frage knüpfen, ob gerade hier bei der heterogenen Beschaffenheit des Kirchengesangbuches nicht noch besondere Uebelstände durch ein solches Schulgesangbuch hervorgerufen werden können; aber diese Fragen sind nicht aufgeworfen; sie zu erörtern, dazu fehlt es den Gegnern an allem Zeuge. — Wie nun die Sache schließlich verlaufen wird, ist noch nicht abzusehen. Das Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten ist augenblicklich mit Erledigung der Angelegenheit beschäftigt; hoffen und beten wir, daß ihm von oben Kraft und Weisheit gegeben wird, im Namen des HErrn die Heiden zu zerhauen, die es umgeben (Ps. 118, 10.). — Daß es den Widersachern bei dem Handel doch nicht so ganz wohl zu Muthe ist, trotz aller tönenden Redensarten, haben wir mit Vergnügen aus einem Artikel der Zeitung für Norddeutschland, des kirchenfeindlichsten Blattes unseres Landes, gesehen, welcher einmal offen gesteht, daß die kirchliche Behörde bei der Einführung des Buches formell in ihrem Rechte gewesen, und sodann sich darüber keine Täuschung macht, daß die Drohungen für den Fall der Durchführung (z. B. von massenhaftem Austritt aus der lutherischen und Uebertritt in die reformirte Kirche) eben nur Reden seien, aus denen schwerlich Thaten werden dürften, daß vielmehr, wenn kein Nachgeben erfolgte, die Sachen so bleiben würden, wie sie sind, d. h. die Leute sich beruhigten, — was freilich dem Schreiber und seinen Genossen unlieb wäre. Es wird deshalb auch sofort das alte Lied von der Nothwendigkeit der Laienvertretung im Kirchenregimente angestimmt, wie wir das seit 1848 jährlich bei gewisser Gelegenheit und bis zum vorigen Landtage regelmäßig in der zweiten Kammer der allgemeinen Ständeversammlung bei Berathung des Budgets — Position für das Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten — haben hören müssen; bisher und hoffentlich auch in Zukunft ohne Erfolg. Der HErr segne und behüte uns! (Freimund.) Nachbemerkung: Am 9. Mai 1857 hat das Ministerium auf Befehl des Königs die Einführung des Schulgesangbuchs und des lutherischen Katechismus anbefohlen und die dagegen Protestirenden zurückgewiesen. *) Siehe da den vollständigen Abklatsch unserer bayerischen Geschichten von Anfang bis zu Ende! Da sage nun einer noch einmal, es sei keine Einigkeit in der Welt! Aber Luc. 11, 17. 18. ! Freimund.