# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1857_S247 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Der Gesangbuchsrumor in Hannover. 247 der Verfassung und Leitung der Kirche etwas gesagt wird. Wie denn überhaupt die ganze Lehre von den 3 Ständen, die offenbar nur zur Rechtfertigung geschichtlich gewordener Verhältnisse und Mißstände erfunden worden ist, nach unserer festen Ueberzeugung des Schriftgrundes gänzlich entbehrt, und zu den schwächeren Parthien unserer alten Dogmatiker gehört, was man bei der demüthigsten Dankbarkeit und Hochachtung gegen diese theuren Männer doch zu sagen nicht lassen kann*)... Die Kirche Gottes, welche die heiligen Güter der reinen Lehre und des reinen Sacraments empfangen hat, besitzt in diesen selbst, dem HErrn sei ewig Lob und Dank, eine solche gewaltige, unwiderstehliche Macht, daß sie bei rechter Treue der Pfarrer und der Gemeinden die Welt damit überwinden kann. Sie braucht nicht erst“ (wie Grabau kläglicher Weise behauptet hatte) „von der weltlichen Obrigkeit Nachdruck und Schutz für das Wort des allmächtigen Gottes zu suchen, sie wird es bis ans Ende der Tage nicht nöthig haben.“ Mit Recht weist Herr Pastor Löhe in einer Anmerkung auf den Widerspruch hin, daß Pastor Grabau ein permanentes Kirchengericht vorschlägt, da eine Generalsynode nicht genüge wegen des Wechsels der Personen, und daß er durch die Generalsynode zur letzten Instanz erhebt! Wenn Pastor Grabau schreibt: „Wenn dies (die Entscheidung der Generalsynode) fruchtlos bliebe, müßte die Unrecht leidende Partei auf Grund kirchengerichtlicher Entscheidung die Autorität der Landesobrigkeit in Anspruch nehmen,“ so setzt Herr Pastor Löhe hinzu: „Also am Ende doch wieder der weltliche Arm!“ Der Correspondent aber schließt diesen Abschnitt mit den Worten: „Durch alle Verhandlungen zieht sich die Lehre von den 3 Ständen und von den Dienstleistungen der Landesobrigkeit hindurch, gleich einem rothen Faden.“ Man sieht, selbst von denen, welche in Deutschland Pastor Grabau näher stehen, als uns, wird das Kirchengericht in der von letzterem vorgeschlagenen Weise als etwas auf falschen Grundlagen zu Errichtendes und die Hülfe, die es bringen soll, nicht Versprechendes zurückgewiesen. Der Gesangbuchsrumor in Hannover. Unser Land ist in diesem Augenblicke an den beiden sich fast gerade gegenüber liegenden Puncten von Streit bewegt. In dem nördlichen Theile, dem Herzogthum Bremen, hat sich auf Anlaß einer gegen den Gustav⸗Adolph⸗Verein gerichteten Erklärung und der ihm entgegenwirkenden Constituirung eines „Luther⸗Vereines“ ein Sturm erhoben, der den Luther in den Staub *) Nicht zu vergessen ist, wie von uns schon früher bemerkt worden, daß Pastor Grabau die drei Stände nicht nur ganz anders versteht, sondern auch ganz anders placirt und zu ganz anderen Zwecken ausbeutet, als unsere alten Theologen, deren Lehre auch in dieser Beziehung ganz richtig ist, wiewohl wir nicht in Abrede stellen wollen, daß auch unter ihnen einige, namentlich was den Stand der Obrigkeit betrifft, Luthers Lehre nicht treu festhalten.