# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1857_S246 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 246 Herrn Pastor Löhe's Stellung zur Buffalo⸗Synode. daß es solchen Beschönigern ihrer Verbrechen auch nicht gelingen werde, Sprüchw. 28, 13., und daß dieselben das Sacrament auch nicht würdig gebrauchen können, sondern an dem Leibe und Blute Christi schuldig werden, 1 Cor. 11, 27. Wenn aber mit dergleichen Ermahnungen nichts ausgerichtet wird, sondern die Person die That, in Betreff welcher sie im Geschrei ist, hartnäckig in Abrede stellt: so ist diese Sache Gott zu befehlen und dem Bittenden die Absolution nicht zu versagen. Seiner Zeit, wenn es Gott so gefällt, kann ja die Wahrheit durch andere Mittel offenbarer werden. Die Gewalt der Schlüssel ist nicht zur Erforschung geheimer, sondern zur Heilung der offenbaren Sünden gegeben.“ (Tractatus de casibus conscientiae p. 1123. 24.) Herrn Pastor Löhe's Stellung zur Buffalo⸗Synode. In den von Herrn Pastor Löhe redigirten Mittheilungen aus und über Nord⸗Amerika, Nr. 4 des gegenwärtigen Jahrgangs, findet sich eine mit E. L. unterzeichnete Anzeige des 5. Synodalbriefs der Buffalo⸗Synode. Darin heißt es u. A.: „Es wird den Freunden der lutherischen Kirche in Amerika nicht unlieb sein, durch eine kurze Uebersicht des Inhalts dieser Schrift zu erfahren, wie es zur Zeit in der Synode Buffalo zugeht; zumal da in der letzten Zeit die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Unsrigen und dem Herrn Pastor Grabau sich sehr gemehrt haben ... Schade, daß auch diese kurze Darstellung, die mit Friedenshoffnungen schließt, von einer so scharfen Bitterkeit durchzogen ist. Solche tief einschneidende Ausdrücke, wie z. B. „„rottirische Brutalität““, stechen doch zu grell ab gegen die im weiteren Verlaufe dargelegten Pläne und Aussichten *)... Im darauf folgenden zweiten Theile des Vortrags, mit der Ueberschrift „„das Unglück““, wird sehr schlagend (!) und eingehend die Gefahr dargelegt, die aus der missourischen Lehre von der Kirche entspringt **)... Wenn gesagt wird, daß Matth. 18. bei dem „„Sag's der Gemeine““ die Hausväter gemeint seien, und ebenso, daß die 7 Almosenpfleger Act. 6. diesem Stande angehört, so ist dafür gar kein Grund vorhanden, läßt sich auch meines Wissens nirgends eine Andeutung finden, daß St. Stephanus ein Hausvater gewesen. Die Berechtigung des dritten Standes, des obrigkeitlichen, bei der Verfassung und dem Regiment der Kirche besonders hervorzutreten, wird aus Röm. 13. hergeleitet, wo allerdings von dem gottgefälligen Verhalten eines Christen gegen die Obrigkeit, keineswegs aber von *) Sollten denn die deutschen Brüder hieraus nicht endlich sehen, daß Grabau's Friedensanerbietungen, die jedesmal einem Regenwurm gleich sind, in dem ein tödtlicher Angelhaken steckt, nichts als Heuchelei und Komödienspiel sind? **) Wahrscheinlich hat das „Unglück“ in Bayern auch seinen Grund in der missourischen Lehre von der Kirche, der Dr. v. Harleß bekanntlich huldigt, ja die nach ihren Grundzügen selbst in Löhe's 3 Büchern von der Kirche enthalten ist.