# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1857_S245 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. 245 Pfarrer auch Ursachen hätte, die ihn trieben, daß er müßte das böse Geschrei seinem Beichtkinde vorhalten? denn Paulus sagt: die Hände lege niemand bald auf, 1 Tim. 5. Item Dr. Luther: Es unehren das Sacrament nicht allein, die es unwürdig nehmen, sondern auch, die es unwürdig geben. Soll ich aber erfahren, ob jemand würdig, so muß ich ihn ja fragen, was ich von ihm höre, und hernach aus seiner Antwort hören, ob er würdig und ihm seine Sünde leid und sich bessern wolle. Denn wann er die Sünde noch vertheidigt und in Summa ein unbußfertiger Sünder ist, so kann ihn der Pfarrer nicht lösen. — Wie? wenn jetzt in der Beichte etwa das selige Stündlein kommen wäre, daß Gott Erkenntniß der Sünden wirken wollte? Denn die Menschen können von sich selbst ihre Sünde nicht erkennen und ob sie gleich wissen, das haben sie gethan, wissen auch, daran haben sie unrecht gethan, daß es auch Vielen unverborgen sei: noch achten sie es nicht, sondern gehen gleichwohl zum Sacrament, ja, wie Dr. Luther geschrieben hat, viel decken ihre Sünden, Schanden und Laster mit Empfahung des Sacraments. Dieweil denn die Leute ihre Sünde nicht selbst erkennen oder haben nicht Leid darüber, sondern Gott muß Reu und Leid wirken; er wirket aber Reu und Leid nicht ohne, sondern durch Mittel: derwegen ists nöthig, daß ein Pfarrherr mit seinem Beichtkinde rede von dem bösen Gerüchte, das über ihn gehet, ob Gott wollte durch sein Amt Buße geben, daß das Beichtkind anhübe in sich zu gehen und Reu und Leid über seine bis anher gethane Sünde zu gewinnen. (S. Thesaurus Consilior. v. Dedekennus II, f. 752.) Ueber denselben Gegenstand schreibt Balduin Folgendes: „Wenn Jemandes Sünde zwar gerüchtsweise kundbar, jedoch noch nicht eingestanden ist, derjenige aber, welcher im Verdacht steht, nichts desto weniger Absolution von Sünden begehrt: dann ist er zwar freundlich zu hören, wenn er auch selbst keine Erwähnung jenes Vergehens in der Beichte thut, aber der Beichtvater muß ihm das Gerücht ins Gedächtniß rufen und ohne Leidenschaft nachforschen, wie es sich verhalte, ob er sich desselben im Gewissen bewußt sei, und ihn bitten, nichts davon zu verschweigen. Wenn er das Vergehen bekennt und darüber Leid trägt und hinfort davon abzustehen verspricht, dann ist er als ein bußfertiger Sünder mit offenen Armen aufzunehmen, von jener Sünde loszusprechen und brüderlich zu ermahnen, daß er sich hinfüro davor hüte. Wenn er aber die That nicht nur leugnet, sondern sich auch weitläuftig entschuldigt, so ist er zwar weder durch Versagung der Absolution, noch auf andere Weise zum Eingeständniß der That zu zwingen, denn ein Kirchendiener ist kein Gewissens⸗Folterknecht: jedoch sind ihm die Umstände der That aus einander zu setzen und, daß er hier, vor Gottes Angesicht gestellt, den Herzenskündiger nicht täuschen könne, zu verwarnen und daher zu bitten, daß er sich durch ein aufrichtiges Bekenntniß von der Last des Gewissens befreie, mit der Erinnerung, welche große Sünde es sei, Gott täuschen zu wollen, welcher Herz und Nieren erforscht und welcher seinem Volke, als es seine Verbrechen leugnete und beschönigte, allen seinen Zorn gedroht hat, 2 Kön. 17, 9., und