# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1857_S244 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 244 Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. Märkische Bekenntniß, das Leipziger Colloquium und den Heidelberger Katechismus; im 2. Theile die böhmische und czengerinische (ungarische) Confession, den Sendomir. Vergleich, die Acten der Thorener Synode, die Thorener Declaratian, die gallicanische Confession, die 39 Artikel, die erste und zweite schottische Confession (der Presbyterianer oder Puritaner), Zwingli's Augsburgsche Confession, die Helvetische formula consensus und anhangsweise (für die Zwecke der Union) die Augsburgische Confession und die römische professio fidei. Alle diese reformirten Symbole mit Ausnahme der Zwinglischen Augustana finden sich auch, und zwar in der Originalsprache, in der Sammlung unter folgendem Titel: „Corpus librorum symbol., qui in ecclesia Reformatorum auctoritatem publicam obtinuerunt. Auct. Dr. J. Chr. Guil. Augusti. — Elberfeldi, in bibliopolio Henr. Bueschleri 1827.“ Beigegeben sind literarische und historische Notizen und ein Register. Leider! hat Augusti meist die Prologe und Epiloge weggelassen, deren Wichtigkeit übersehend. Die vollständigste und planmäßigste Sammlung ist folgende: „Collectio confessionum in ecclesiis reform. publicatarum. Ed. Dr. H. A. Niemeyer. Lips., sumpt. J. Klinkhardt 1840.“ (Fortsetzung folgt.) Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. Ob auch ein Pfarrherr im Beichtstuhl auf ein gemein Geschrei einer Person etwas vorhalten darf? Antwort: Ja traun; denn Luc. 16. stehet, daß der ungerechte Haushalter vor seinem Herrn sei berüchtigt worden, als hätte er ihm seine Güter umgebracht, davon der Herr Ursache nimmt, mit ihm zu reden, und spricht: Wie höre ich das von dir? Sagt nicht: Ich befinde es in der That, daß du mir nicht recht Haus hältst. Also ein Pfarrer, weil er der Leute Wächter ist und dermaleinst um sie Rechenschaft geben soll, derwegen, höret er etwas Böses, daß seiner Pfarrkinder eins nicht recht haushalte, so gebühret ihm traun nicht, dazu stillzuschweigen. 1 Cor. 1. lesen wir: „Mir ist fürkommen, durch die aus Chloe's Gesinde.“ 1 Cor. 11.: „Ich höre, daß Spaltungen unter euch sein, und zum Theil glaube ichs.“ 1 Cor. 5.: „Es ist ein gemein Geschrei, daß Hurerei unter euch sei.“ Hier nimmt Paulus von einem gemeinen Geschrei Ursache, an die Corinther zu schreiben. Lutherus schreibt: Wenn einer zur Beichte kommt, und ich habe Vermuthung und Argwohn, so soll ich mit Fleiß fragen nach allen Umständen. Da ers gar verneinet, soll ich sein Nein höher achten, denn meine Vermuthung, und da er anhält und bittet ums Sacrament, soll ichs ihm geben. Chemnitius im Examen des tridentinischen Concils p. 365, da er vom Nutz und rechten Gebrauch der Privatbeichte handelt, setzet u. a. diese Worte: Man fragt sie auch, wenn man glaubt, daß sie in gewissen Sünden stecken. — Wie? wenn ein