# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1857_S220 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 220 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. deren Gold nicht die Wetter von beinahe drei Jahrhunderten, weder Pietismus noch Rationalismus, rosteten. Sie hat die gemeinlutherische Verfassung, ein relativ⸗unabhängiges Consistorium und einen (General⸗) Superintendenten (jetzt in dem vortrefflichen Brömel). Sie hat, Dank zum Theil der „„Kleinheit““ aller Verhältnisse des Landes, den Rationalismus so siegreich überwunden, wie keine andere Landeskirche.“ Und was hat man nun vor? Das dänische Ministerium hat dem König den Antrag gestellt und letzterer denselben angenommen, eine Commission niederzusetzen, welche außer Gesangbuch, Catechismus und Liturgie den angeblichen Mangel eines Organes berücksichtigen soll, „welches einerseits der Staatsregierung in wichtigen kirchlichen Fragen als eine berathende Autorität zur Seite stände, und zugleich andererseits geeignet wäre, vorkommenden Falls gegenüber dem Staate (?) die Interessen der Kirche zu vertreten“ (das ist offenbar Speck in der Mäusefalle), „und im Allgemeinen auf die mannigfachen Regungen des kirchlichen Lebens der Gegenwart einen fördernden und bestimmenden Einfluß zu üben.“ Die Constituirung eines solchen Organs würde natürlich den zu Recht bestehenden kirchlichen Behörden, d. i. dem Consistorium u. d dem Superintendenten von Lauenburg, die ihnen eignende Stellung als berathende Autorität neben, als Vertreter der Interessen der Kirche gegenüber der Staatsgewalt entziehen. — Die Commission soll ferner „Vorschläge für die Vornahme von Reformen in der Verfassung der Landeskirche in den beiden Landestheilen“ Holstein und Lauenburg einreichen, und das Ministerium hält es für wünschenswerth, daß diese „Reformarbeiten“ für Holstein und Lauenburg „gemeinsam in Ausführung gebracht werden.“ Die Evangelische Kirchen⸗Zeitung bemerkt in Betreff in dieser Zusammennahme Lauenburgs mit Holstein: „Abgesehen von der Verschiedenheit des Bekenntnißstandes, legt die notorische factische Auflösung aller kirchlichen Ordnung in Holstein, der Mangel jeglicher Lehrzucht, die Versunkenheit in Subjectivismus ernste Befürchtungen vor Ansteckung des gesunden Theils durch den kranken (oder vielmehr schon verwesenden) nahe.“ Wir sehen, Satan wittert jeden Winkel aus, wo er noch nicht volle Herrschaft erlangt hatte, um seinen Sieg über die deutsche Kirche vollständig zu machen. Wehe Dänemark, daß es auch diesen Canal göttlichen Segens für das ganze Reich zu verstopfen sich bemüht. Unsere Quelle schließt die Mittheilung, wie folgt: „Wer möchte in dieser Holstein⸗Lauenburgischen Commission ein Zeichen der Zeit verkennen, ein neues zu den vielen, — ein Symptom jenes Krebses, welchen einmaliges Schneiden nicht wegzunehmen vermochte, einen Ansatz zur Verwesung der Institutionen und Bestände, in welchen die geistliche Wohlfahrt unseres Volkes Leben und Gedeihen gefunden hat? Wem möchte nicht solches Abgleiten vom geschichtlichen Rechtsboden schwer und bedenklich und ein Weg in den klaffenden Abgrund der Revolution scheinen? Ueber dem Aase werden sich die Adler sammeln. Sei es eine Mahnung, wie zum Wachen und Beten überhaupt, so zu Theilnahme und Fürbitte für dieses bedrängte Kirchlein, das bisher wunderbar durch alle Stürme nicht nur sein gutes Recht behalten, sondern auch in der Zeit des Schlafes mehr als anderswo (unter seinem Superintendenten Catenhusen) in Uebung erhalten und eher als anderswo wieder in Uebung gesetzt hat.“ Großherzogthum Hessen. Hier sind der Pfarrvicar Dieffenbach und Pfarrer Henrici in Götzenhain bei Darmstadt zur römischen Kirche übergetreten. Jener Dieffenbach (nicht zu verwechseln mit dem bekannten Verfasser der Hausagende) ist von Henrici zum Mit⸗Uebertritt vermocht worden. Der des letzteren erfolgte im September v. J. in Mainz und ist derselbe sodann ins bischöfliche Seminar eingetreten. Henrici hatte kurz vor und sogleich nach seiner Amtsniederlegung von seinen lutherisch gesinnten Collegen erschütternde Mahnungs⸗ und Warnungsbriefe erhalten. Als Antwort darauf und zu seiner Rechtfertigung hat Henrici eine Brochüre ausgehen lassen: „Offnes Sendschreiben an seine protestantischen Freunde von Siegmund Henrici. Mainz, bei Kirchheim, 67 S.“ In der Evangelischen Kirchen⸗Zeitung heißt es hiervon: „Das Sendschreiben beweiset deutlich genug, daß nicht sowohl Gewissensnoth, sondern der Unwille über die ja allerdings so mangelhaften Verfassungszustände der einzelnen evangelischen Landeskirchen und insbesondere der Hessischen es gewesen ist, der den Verfasser nach Rom getrieben hat. Der in ihm waltende