# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1857_S216 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 216 Ueber Bunsens Idee von Gewissens⸗, Religions⸗ und Kirchenfreiheit. Besser a. a. O., S. 199.) Man wird also der Gemeine unverholen zu sagen haben, daß die römische Schablone bei dem neuen Kirchenbaue nur umgewendet worden sei, damit nicht der Staat in der Kirche, sondern die Kirche im Staate aufgehe. So wird man auch der Gemeine noch Folgendes ohne Rückhalt sagen müssen, was ich der Kürze halber indicativisch ausdrücken will. „Die Fahne der vollen Religionsfreiheit“ weht nur da, wo, wie in der nordamericanischen Republik, alle Glaubensgenossenschaften in einerlei Range und auf gleichem Fuße neben einander stehen. Eine Staatskirche neben „Secten“, also Privilegium neben Duldung, ist das Zeichen der mangelnden Religionsfreiheit. Dieser Mangel kann jedoch seine Steigerungsgrade haben, und hat sie wirklich. Bei gleichmäßiger Sectenduldung ist er am größten da, wo nur eine privilegirte Kirche besteht; geringer, wo zwei solche vorhanden sind, wie es z. B. nach Bunsen's Plane, käme er zur Ausführung, in Preußen der Fall sein würde; noch geringer, wenn drei solcher Kirchen, und am relativ geringsten, wo ihrer vier bevorrechtet wären, wie es z. B. auch in Preußen der Fall sein würde, wenn die Union sich auflöste, und die kleinen Glaubensgenossenschaften gleichmäßige Duldung (oder wie mans nennen wollte) erlangten. Bunsen's Project steht der „vollen“ Religionsfreiheit im Wesentlichen keinen Zoll näher, als das, was Stahl zu beabsichtigen scheint; beide laufen auf eine gleiche Zahl von „Kirchen“ und auf Duldung der „Secten“ hinaus. — Ferner möge man ja keine Mißverständnisse über die Religion der neugestalteten Kirche aufkommen lassen; sie würden sich noch bitterer rächen, als die bisherigen. Bunsen sagt zwar schon: „Vor allem wird man die Gewissen beruhigen, man wird glaubhaft und unmißverständlich sagen müssen, daß man der Gemeinde keine Glaubensregel und höchste Norm auflegen wolle, als das Wort Gottes, wie es im Bewußtsein der Gemeinde lebt. Es gibt nach evangelischem Grundbegriffe keine geoffenbarte Wahrheit für die Gemeinde, als in der Bibel: es gibt keine Auslegung dieser Wahrheit, als durch den Geist, welcher der Gemeinde gegeben ist“ (II. 255.); er hat schon vorausgeschickt (II. 220 ff., 225 f.), daß auch „die drei Hauptsymbole“, welche die Union bisher anzunehmen versicherte, künftig keine Geltung mehr haben sollen, und läßt nachfolgen: „Kein neues theologisches Lehrbekenntniß als Gemeindefahne, wäre es auch das beste, das der Berliner Generalsynode von 1846!“ (II. 257.) Diese Offenheit ist preiswürdig; aber über den Sinn der Erklärung ist noch Mißverstand und Illusion möglich. Die Worte Bunsen's wollen sagen, daß bis auf den Namen „evangelisch“, „christlich“, der unbedingt festgehalten werden muß, jeder Zusammenhang der neugestalteten Kirche mit der Reformation, der altchristlichen, und der apostolischen Kirche abgebrochen sei, daß, den Namen abgerechnet, die neue Kirche eben so wenig mit dem Christenthum und der Christenheit zu schaffen habe, als der Islam; daß dem Unirten die heilige Schrift künftig nicht mehr gelte, als dem Türken; daß, wie diesem sein Koran, dem Unirten fortan „der Geist,