# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1857_S214 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 214 Ueber Bunsens Idee von Gewissens⸗, Religions⸗ und Kirchenfreiheit. bahnung einer solchen freien Darstellung der Kirche, mit der Gliederung der Ortsgemeinden anzufangen.“ (II, 250.) Aber zu welchem Zerrbilde sind diese köstlichen Gedanken unter Bunsen's formender Hand herabgesunken! Statt zu dem zu rathen, „was des Königs ausgesprochene und verfassungsmäßige Absicht war, nämlich zu selbstständigen Gemeindekirchen, welche sich selbst zu regieren im Stande sind“ — eine Absicht, von der er selbst eingesteht: „dieses Ziel ist das wahre“ —, verläßt er ganz den naturgemäßen Plan, den Bau von unten herauf, von der Organisation der einzelnen Gemeinden „zu selbstständigen, wohlgegliederten Ganzen“, beginnen zu lassen, und, als eilfertiger rettender Thäter von oben herab bauend, verlangt er, im offenen Widerspruche mit sich selbst, die sofortige Zerlegung der sechs östlichen Provinzen Preußens in zwanzig Bisthümer. Das soll die apostolische Kirchenform sein; — aber wem sieht diese Verfassung wohl ähnlicher, der römischen, anglicanischen ꝛc. mit ihren großen Kirchensprengeln, oder der apostolischen, wo jede Ortsgemeinde ihren eigenen Bischof hatte? Bunsen's Vorschlag hat die Staatskirche zum nur zu sichtbaren Hintergrunde; wo haben je solche gewaltige Diöcesen unter einem Bischofe anders bestanden, als im Kirchenstaate, oder in der Staatskirche? Dabei sträubt sich der Herr geheime Rath gewaltig gegen die Selbstständigkeit kleinerer Kirchenkörper; sein Grund zeigt auf's neue, wie so oft die Sprache nur dazu dient, das directe Gegentheil dessen auszudrücken, was man meint. „Wollte man, heißt es II. 253, die Landeskirche in Kreisgemeinden theilen, kleine Vereine wie unsere jetzigen fast 400 Superintendenturen, so beabsichtigt man entweder die Selbstständigkeit der Kirche wirklich nicht, oder man ladet wenigstens den Schein auf sich, sie nicht ernstlich zu wollen. Denn ein solcher Verein kann nicht mündig werden: er bedarf der Leitung von oben. Diese Leitung würde alsdann doch wohl aus dem Cabinette kommen müssen oder vom Oberkirchenrathe? Synoden können nicht regieren, noch verwalten.“ — Was sagt dazu, wer die apostolischen Localbisthümer, die nordamericanischen Gemeinden, selbst die kleinen europäischen Religionsgenossenschaften völlig mündig und selbstständig, die großen Bisthümer und Patriarchate vom kaiserlichen oder päbstlichen Rom, von Constantinopel, oder von einer andern territorialen Metropolis bis zur totalen Bevormundung abhängig sieht? Nein, nicht darum, weil sie nicht selbstständig werden können, sondern gerade umgekehrt, weil sie es werden können, aber nicht werden sollen, passen selbstständige Gemeinden nicht in Bunsen's Kirchenbau; wie er denn ausdrücklich z. B. auch die „freien Gemeinden“ davon ausschließt, angeblich, weil sie sich nicht „christlich nennen“ (kommt denn bei einer Kirche der „vollen Religionsfreiheit“ so viel auf einen Namen an?), in Wahrheit, weil sie, ihrem Namen getreu, auf der Selbstständigkeit der Gemeinde bestehen. Die „Zeichen der Zeit“ sind in großem Irrthum, wenn sie unter dem Volke in den „Niederungen“ Enthusiasmus, oder auch nur Anklang für ihren anglicanisirten Kirchenbauplan erwarten. Dem „Volke“ liegen zunächst seine Localgemeindeverhältnisse