# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1857_S211 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ueber Bunsens Idee von Gewissens⸗, Religions⸗ und Kirchenfreiheit. 211 im Wege steht. Hüben wie drüben bleibt der liebe „christliche Staat“ der Nothhelfer. Eine Trennung von Staat und Kirche durch Stahl befürwortet zu sehen, erwarteten wir nicht; Bunsen befürwortet sie so: „Die festländischen Liberalen haben sich auch allmälig los gemacht von der Thorheit ihrer Vorgänger, als wenn den Eingriffen und Uebergriffen der Geistlichkeit mit Erfolg könne entgegen getreten werden mit dem despotischen, polizeilichen und fiscalischen System Joseph's II. und Napoleons des Großen. Die guten Leute hatten sich vom alten Lamennais und andern Ultramontanen weis machen lassen, der Knoten könne gelöst werden durch das wohlfeile Zauberwort: Trennung der Kirche vom Staate. Dabei hat jedoch noch keiner dieser weisen Männer mit Erfolg versucht zu zeigen, wie man zu einer solchen allerdings den Knoten zerhauenden Trennung gelangen möge, hinsichtlich einiger Lebenspuncte (Ehe; Erziehung; Kirchenvermögen). (I. 161.) Und an einer andern Stelle: „Lassen wir hinter uns alles Politische; reden wir hier nicht von der Trennung der Kirche vom Staate als dem vermeintlichen Zauberworte, welches Alles geben soll, was wir verlangen! Es scheint allerdings mancherlei darauf hinzugehen, und sicherlich wird es dazu kommen, wenn die jetzigen Zustände die Menschheit nicht befriedigen, wenn sie, statt zur allmäligen Lösung, zur stärkeren Verwickelung führen.“ (II. 32.) Wenn nach diesen, im Munde eines Toleranzmannes nicht wenig befremdenden, Erklärungen unmittelbar fortgefahren wird: „Eins aber ist jetzt noth, dringend noth: Gewissensfreiheit! das heißt, die Freiheit des Göttlichen im Einzelnen und in der Gemeinde“; — so bleibt zur Herstellung des Gedankenzusammenhanges nichts übrig, als die Erinnerung an Brentano's Schicksalsbutter. Bisher hat jeder, dem es um die Gewissensfreiheit und das Recht der christlichen Gemeinde ein Ernst war, sich nach dem Aufhören der Herrschaft des Staates über die Kirche gesehnt, weil unter diesem unseligen Verhältnisse jene köstlichen Güter zu Grunde gegangen sind, ohne Hoffnung, je anders wieder erworben werden zu können, als durch die Lösung des unglücklichen Bandes; — jetzt auf einmal will man den Leuten „weis machen“, die Feigen wüchsen auf den Disteln, die Trauben an den Dornbüschen, Gewissensfreiheit und ihr Kind, „das Recht der christlichen Gemeinde“, auf dem Baume der Staatskirche! Wir schließen hier wie in allen verwandten Fällen: Wer den Baum nicht will, der will auch die Frucht nicht, — ein Schluß, den wir auf jedem weitern Schritte durch die „Zeichen der Zeit“ bestätigt finden. Bunsen redet von einigen „das wohlfeile Zauberwort“ verhindernden „Lebenspuncten“; sie sind aber nur Lebenspuncte für einen Staat, der um jeden Preis über die Kirche herrschen will; in Nordamerica z. B. sind sie's nicht, und wer nur die „Zeichen der Zeit“ aufmerksam liest, der überzeugt sich leicht, daß sie's auch anderwärts nicht sein müssen, vielmehr erst künstlich dazu gemacht worden sind, — zum Theil mit gewaltsamster Verdrehung des historischen Thatbestandes.*) Glücklicherweise ist aber unter diesen „Lebens⸗ *) So ist z. B. die Rede „von dem kirchenrechtlich⸗geschichtlichen Irrthume der Refor⸗