# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1857_S206 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 206 Erklärung der Generalsynode der evangelisch⸗lutherischen Kirche in Preußen ꝛc. So bezeugen wir denn mit Freudigkeit und großer Gewißheit, daß wir auf dem Grunde, worauf uns Gottes Güte und Treue gestellt, und im Halten auch an den Gnadengaben, deren Er auf dem Wege seiner Führung uns gewürdigt hat, ferner zu verharren im Gewissen gebunden sind, wobei wir in unserm äußerlich armen (irdisch⸗elenden) und mühseligen Stande auch die Schmach geduldig über uns nehmen, daß man uns Separationslust vorwirft, während wir Separation zu leiden haben. Denn bitter leid ists uns um viele Fromme, die in Einfalt ihres Herzens wandeln, und doch entfremdet sind der Kirche ihrer und unserer Väter, und eben darum getrennt von uns, die wir nur eins begehren: beständig zu bleiben bis ans Ende bei reinem Wort und Sacrament; und wir seufzen über das Unglück des unmündigen Volkes, welches der mütterlichen Erziehung der rechten Kirche entbehren muß, der Kirche, welche einst Deutschlands höchster Ruhm und schönste Krone war. O wollte Gott, daß dieser Bann von unserm Vaterlande hinweggethan würde! Die Kirche des HErrn, deren Schutz Sein Wort allein ist, wird bleiben bis an der Welt Ende; aber wir bitten in unserm Gebet, daß sie auch bei uns bleibe. Jetzt steht sie da mit einem geringen Reste ihrer alten Rechte und Privilegien, vor der Welt in Sectengestalt; wir schämen uns dieser Gestalt nicht, denn es war ja auch die Gestalt des Schönsten unter den Menschenkindern, und wir hoffen zu bleiben bei dem Bekenntniß des Apostels, daß wir nach diesem Wege, den sie eine Secte heißen, dienen dem Gott unserer Väter, also daß wir glauben allem, das geschrieben stehet in dem Gesetz und den Propheten! Aber Gottes Geduld und Barmherzigkeit würden wir inniglich preisen, wenn Er seiner Kirche noch einmal vergönnte, ihre vollen Segnungen als Volkskirche in unserm Lande auszuspenden. — An geziemenden Bitten und Mahnungen auf Grund der altverbrieften äußeren Rechte unserer Kirche, welche wir mit dem Glauben und Bekenntniß bei Gründung der Unionskirche festhielten und ansprechen durften, hat es unsererseits bei denen, welche nach Gottes Wort Säugammen der Kirche sein sollen, nicht gefehlt. — Gott segne und erleuchte unsern theuren König zum Wohle unsers Vaterlandes! Er gedenke aber auch unserm geliebten Landesvater zu ewigem Segen, was er an uns Armen gethan hat! Und bald schaffe Seine mächtige Gnade Hülfe und Erlösung unsern Brüdern, denen es noch nicht so gut geworden ist, als uns — den lutherischen Bekennern in Baden und Nassau, auf daß auch in diesen deutschen Landen die Kirche wieder aufkomme, welche Gott über alles und darum die Obrigkeit richtig ehren lehrt. So bezeugen wir denn öffentlich und ausdrücklich, daß es nicht das Landeskirchliche, sondern die Unionseigenschaft der preußischen, sowie der badischen u. s. w. Landeskirche ist, was uns die Meidung derselben zur Bekenntnißpflicht macht; wie wir denn die Gemeinschaft mit allen lutherischen Landeskirchen, beides, im Nehmen und Geben, in aller Treue zu pflegen uns verpflichtet halten. Und was können wir nun thun zur Heilung des Risses, der so vieler