# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1857_S201 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Generalsynode der lutherischen Kirche in Preußen vom Jahr 1856. 201 wollen und am Ende gezwungen werden, unser Thun für Sünde zu erklären. Diesen Weg halte er aber noch immer und hoffentlich bis an sein Ende für den einzig richtigen und müsse alles verwerfen, wodurch dieser Weg verworfen würde. Aber wir wollten auch bezeugen, daß wir gegen das Wehe der Trennung nicht gleichgültig seien, und daß wir uns nicht, wie man wohl gesagt, vor Gottes Barmherzigkeit fürchteten. Je gewisser wir wissen, daß Gott nimmer uns wegwerfen und unsern Kampf verleugnen kann, desto herzlicher und sanftmüthiger könnten wir die gegen uns ausgestreckten Hände ergreifen. Dazu möge uns der HErr ein einmüthiges Zeugniß geben, das nicht bloß für die Außenstehenden, sondern auch für uns selbst von Segen sein würde. — Dr. Besser schrieb später ein solches Zeugniß nieder, welches nach einigen Veränderungen von der Synode einstimmig angenommen wurde, und in der später zu gebenden „Erklärung der Generalsynode der evangelisch⸗lutherischen Kirche in Preußen in Betreff“ ꝛc. von uns mitgetheilt werden wird. Auch Professor Dr. Kahnis erklärt es bei den Vorurtheilen von der Schroffheit der, wie man sie nennt, „Altlutheraner“ für wünschenswerth, daß die Generalsynode ihre Gesinnung officiell ausspreche; aber es sei nicht speciell auf jene lutherischen Bestrebungen einzugehen. Wer klar auf dem lutherischen Bekenntniß stehe, müsse sich eigentlich der lutherischen Kirche anschließen; aber viele stehen nicht so klar, wollen noch mit bestem Wissen und Gewissen den ganzen Complex retten. Mit ihnen müsse man Nachsicht haben, müsse nicht ihre Wege billigen, aber doch die Zunahme des lutherischen Bewußtseins anerkennen. Dazu sei eben eine ausführliche Erklärung wünschenswerth. Dem tritt Professor Dr. Lindner bei, der zugleich hervorgehoben zu sehen wünscht, daß man für den Fall der Herstellung einer preußisch-lutherischen Landeskirche nicht zwei Kirchenkörper, sondern nur Einen haben wolle. Superintendent Wagner, einer der Antragsteller, hebt hervor: die eigentliche Tendenz des Posener Antrages sei noch gar nicht recht ins Auge gefaßt; das lutherische Element habe in der Landeskirche jetzt doch eine andere Gestalt angenommen, als vor zehn Jahren. Es gebe in ihr gefangene Lutheraner; ihnen müßten wir zurecht helfen und das bisherige System gegenseitiger Ignorirung verlassen. Dagegen ward freilich viel Widerspruch erhoben. Pastor Diedrich bemerkt, die lutherischen Vereine seien etwas ganz ungreifbares. Uebrigens müsse er Protest einlegen gegen jede Anerkennung, daß in der unirten Kirche Lutheraner wären und auf ihrem Wege zum Ziele kommen könnten. — Kirchenrath Ehlers protestirt gegen den Ausdruck Separation, da wir uns niemals von der Kirche getrennt hätten, sondern die Unirten. — Die Pastoren Gumlich, Lohmann, Latzel, Frommel und andere weisen auf das Bedenkliche hin, wie eine solche Erklärung, zu der wir keine Veranlassung hätten, noch zu ihr aufgefordert wären, in unsern Gemeinden mögliches Aergerniß hervorrufen könnte, als wollten wir uns den Unirten nähern und gleichsam den Fels verlassen, auf dem wir ständen. — Dr. Besser begegnet dem mit der Bemer⸗