# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1857_S200 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 200 (Aus dem „Freimund.“) Die Generalsynode der lutherischen Kirche in Preußen vom Jahr 1856. (Schluß.) Zuletzt lenkt sich unser Blick nun noch auf einen wichtigen Gegenstand nach außen hin, der uns am fernsten zu liegen erscheinen könnte, indem er gerade die betraf, welche uns in der preußischen Landeskirche bisher wohl am abstoßendsten und feindseligsten gegenüber getreten sind, die aber nichts desto weniger unser Fleisch und Blut sind, weshalb denn auch ihre Stellung zu uns das tiefste Interesse im Schooße der Synode hervorrief. Von der Posener Diöcesanconferenz war nämlich ein Antrag eingebracht worden, dahin lautend: „Die Synode wolle sich der Erwägung unterziehen, was unsererseits geschehen könne, damit unter Gottes Beistande eine wahrhafte kirchliche Vereinigung mit denjenigen Gliedern der preußischen Landeskirche erstrebt werde, denen das lutherische Bekenntniß aufrichtig am Herzen liegt, und demgemäß ein Zeugniß ausgehen lassen, in welchem bei Anerkennung dessen, was die Lutheraner der Landeskirche uns verbindet, offen dargelegt wird, was uns Gewissens halber von ihnen trennt, und aufgefordert wird, beiderseits die Heilung des Schadens zu erstreben.“ Wie wichtig der Synode die Sache war, und wie tief sie im Herzen erwogen wurde, da uns ja kein Wunsch näher liegen kann, als der, daß die wahre Kirche des reinen Worts und Sacraments ihre Grenzen überall hin erweitern und namentlich in unserm theuren Vaterlande ihr früheres, ihr verbrieftes Recht und Gebiet wieder antreten und einnehmen möge, zeigte sich nicht allein in der belebten Debatte, sondern auch in dem Umstande, daß diese zwei ganze Tage einnahm. Bei der eröffneten Discussion erklärte sich Herr von Thadden⸗Trieglaff dahin: sein Wunsch und seine Absicht sei, daß wir überall, wo eine lutherische Kirche entstehe und bestehe, uns damit in Verbindung setzen wollten. Er müsse sich auch gegen die schändliche Verleumdung erklären, die darin liege, daß man wegen unserer Armuth uns für Sectirer und Separatisten ausgebe; wo aber wirklich der donatistische Sectenteufel bei uns hervortrete, da wolle er gegen denselben sofort den Exorcismus angewandt wissen. Pastor Crome erkennt die Verpflichtung an, uns gegen die allgemein gemachten Vorwürfe zu salviren; nur müsse dies negativ geschehen durch das Zeugniß: Wir haben keine Lust an der Trennung und beklagen sie, sind auch nicht wegen des landeskirchlichen Regiments von euch geschieden; aber wir können nur zeugen und beten. Wir stehen und ihr müßt kommen. Dr. Besser sagt: in jeder Billigung des Weges der lutherischen Vereine liege eine doppelte Versündigung gegen den HErrn und gegen die Brüder, die den vom HErrn geöffneten Weg der Erlösung aus der Union nicht gehen