# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1857_S197 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. 197 die Gnadenmittel ihnen mehr oder minder entzogen hat, dürfen wir da im Geringsten Gott der Ungerechtigkeit zeihen? Wie viele Exempel der Schrift Alten Testaments lehren es uns, daß schon die gemeine Sage von einem coetus, da der einige wahre Gott erkannt und angebetet werde, hinreichend gewesen sei, zum Glauben und Seligkeit zu führen! Vgl. im Neuen Testament insonderheit 1 Thess. 1, 8. Wandalinus hypotyp. S. 145: „Quo non pervenit pes Apostolorum, penetravit sonus.“ Mit Recht sagt übrigens in Bezug auf Zweifelsfragen der alte ehrwürdige König theol. posit. §. 441: „Stante benevola Dei voluntate de salvandis per fidem in Christum omnibus, stante catholico Christi merito eidemque innixa intercessione mediatoria pro omnibus omnino hominibus, esse tamen quaedam in mediorum salutis dispensatione inter aequales saepe inaequalia, arcano ac impervestigabili Dei judicio committenda, Rom. 11, 33.“ Zwar kann die Widerspenstigkeit des geistlich Todten niemals stärker sein, als dessen wirkende Kraft, der Allen erst das Leben gibt; am allergewissesten nicht bei einem, welcher durch das Gesetz zur Erkenntniß seiner Ohnmacht und Bedürftigkeit genöthigt worden ist, wobei es allerdings in Gottes Absicht lag, das Nichtergreifen des geflissentlich und muthwillens genährten Widerstandes in boshafter Vertiefung zu erleichtern. Gott will jedoch Seine edle geistige Creatur im Menschen nicht zu einer mechanischen Materie erniedrigt haben — darum ist Seine Gnade nicht unhintertreiblich, wie es Seine Macht wohl sein könnte; sie erweckt, sie zieht, sie löst, sie stellt wieder her, nicht mit Naturnothwendigkeit, sondern den anerschaffnen Kräften gemäß, welche den Antrieb und das Dasein ihrer eignen Gott zugewandten Neigung durch die von Ihm übernatürlich mitgetheilte Bewegung erhalten, so daß der Act der Zustimmung eine wesentliche Folge des sich durch göttliche Wirkung leidend verhaltenden Empfangens der zuvorkommenden Gnade ist. Das Reich Gottes kam auch den Pharisäern nahe, Luc. 11, 20.; aber sie verachteten Gottes Rath wider sich selbst, Cap. 7, 30.; wiewohl auch sie der Herr unter Seine Flügel hatte sammeln mende Weise verkündigen; es ist ein und derselbe Glaube, von dem hier, wie an andern Orten der apostolischen Schriften die Rede ist, nur daß Jacobus ihn darstellt als lauter Wirken, (ein mächtig, schäftig Ding in uns, von dem unmöglich ist, daß er nicht ohne Unterlaß immer Thun sollte sein, s. Luthers Vorrede zur Epistel an die Römer Th. XII. S. 58, ein göttlich Licht und Leben im Herzen, s. Apol. a. a. O.,) weil dies der rechtfertigende Glaube ja auch in der That nur ist, der todte als ganz untüchtig zur Rechtfertigung von ihm verworfen werden mußte. Von seinem Standpuncte — vgl. Luthers Kirchenpostille 11. Sonnt. n. Trin. Th. VIV. S. 232 — sind auch manche der lutherischen Theologen zu Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts zu beurtheilen, welche ihren von dem vieler Gegner unter ihren Zeitgenossen verschiedenen Geist schon gewissermaßen durch Schreibart und erbauliche Predigtgabe verriethen. Und heutzutage wiederum streitet dieser oder jener von der ausgebreiteten Gelehrsamkeit der Orthodoxen Verlassene mit Kampfbegier gegen den Teufel der Union, ohne eigentlich lernen zu wollen, was der Mann, nach welchem sie sich nennen, von dem Evangelio, den Mitteln der Gnade ꝛc. gelehrt. In Demuth und Erkenntniß alles menschlichen Stückwerks rühmten unsere gottseligen Vorfahren stets von ihrer sichtbaren Gemeinschaft, welche sie eine Particularkirche nannten, daß das Bekenntniß derselben nur das reinste hier auf Erden in Betracht der übrigen sei.