# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1857_S187 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Gegenwart und Aussicht der ev.⸗luth. Landeskirchen in Deutschland. 187 sen Bestrebungen sind unirterseits die Kirchentage hervorgegangen, die fast alle protestantischen Lande durchwandert haben, in der letzten Zeit aber nahe daran waren, an der Bekenntnißfrage selbst zu scheitern, eine Klippe, die sie immer mit großer Aengstlichkeit und vieler Mühe umschiffen; ferner die Abtheilung des preußischen Oberkirchenraths in unirte und sogenannte lutherische Persönlichkeiten; die Berliner Conferenzen und auf denselben die Entwerfung der Grundzüge zu einer preußischen Landessynode. Dann waren eine Frucht jener Bestrebungen die Eisenacher Conferenzen mit conföderirtem Character, und endlich die Dresdner Conferenzen, auf denen nur Abgeordnete lutherischer Kirchenregimente zusammentraten, um Berathungen über gemeinsame Anbahnung von Verbesserungen in Liturgie, Kirchenordnung, Kirchenzucht ꝛc. zu pflegen. Aber zu all diesen Dingen, um sie wirklich in rechten Gang und Schwang zu bringen, bedarf die Kirche der lebendigen Einigkeit nach innen und der freien, ungehemmten Bewegung nach außen. Beides fehlt den dermaligen Landeskirchen allzumal, den nicht unirten eben sowohl, wie den unirten; darum sind alle jene Versammlungen und Zusammentritte für die Einigung und Stärkung der Kirche ziemlich fruchtlos geblieben, ja die Dresdner Conferenzen haben sogar — sieht und hört man unsern bayerischen Kirchenrumor nur oberflächlich an — verderblich gewirkt. In den unirten Landeskirchen ist die innere Uneinigkeit so zu sagen privilegirt und frei ausgesprochen; man schiebt die Bekenntnisse als Nebensache etwas bei Seite, kann deswegen nie streng darauf halten, jedermann weiß auch, daß er in dieser Kirche Freiheit hat, zu glauben, was ihm gut dünkt, und so schließt sie Crethi und Plethi ohne Anstand und ohne Anstoß in den weiten Schooß ihrer Verfassung. In einer lutherischen Landeskirche dagegen besteht nur das lutherische Bekenntniß zu Recht, und wird vorausgesetzt und angenommen, daß alle in derselben stehenden keinem andern Bekenntniß und Glauben zugethan seien als dem lutherischen. Nun weiß aber jedermänniglich, daß das eine grundfalsche Annahme ist. Denn so ziemlich seit hundert Jahren stand das Bekenntniß der lutherischen Landeskirchen nur auf dem Papier, und bestand nur noch in den Archiven der Consistorien und in den Compendien des Kirchenrechts zu Recht; aber auf den Kanzeln hörte man wenig oder nichts mehr davon, in den Katechismen und Gesangbüchern war es einer schalen Tugendlehre gewichen, dem Volke saß es seit lange nicht mehr im Herzen, und so entschwand es ihm gar bald und leicht aus Kopf und Gedächtniß. Aber Gott gab vor 30 Jahren und bisher einen gnädigen Regen. Die Zeit der Herrschaft des Rationalismus ging vorüber, die Herzen der jüngern Prediger wurden von der Kraft des Evangeliums ergriffen, sie zeugten laut und kräftig wider den Unglauben und für Gottes Wahrheit, und man darf wohl sagen: Gott gab das Wort mit Schaaren von Evangelisten. Da war der Rationalismus aus dem Feld geschlagen, aus dem Feld, aber nicht aus der Welt. Aus den obern Schichten hatte er sich herabgesenkt in die Niederungen des Volks, namentlich in den Städten, da liegt er nun als Grundsuppe im Kir⸗