# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1857_S181 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Der Rumor über die neuesten Oberconsistorialgeneralien in Bayern. 181 eben deswegen war der Rumor auch ganz vergeblich und wäre es gewesen, wenn er einen viel günstigern Anklang an allerhöchster Stelle gefunden hätte, als die neuerdings erschienene königliche Bescheidung an die Nürnberger „Protestanten“ zeigt. Denn wer Gottes Wort von Herzen glaubt, wer Gottes Willen daraus klar erkannt hat, und wem es dabei um seiner Seelen Seligkeit ernstlich zu thun ist: der richtet sich auch nach Gottes Willen in seinem Leben und seinem Amte, und sonderlich wenn sein Amt das von Gott gegebene Amt der Versöhnung, das Amt „der Schlüssel“ ist. In diesem Amte ist er darum auch vor allem (daß ich nicht sage allein!) an Gottes Ordnung und Vorschrift für dasselbe gebunden, und weder der Blick nach oben noch nach unten noch nach den Seiten kann und darf ihn von dem vorgezeichneten Wege ablenken. Sind menschliche Vorschriften, die mit Gottes Wort und Befehl zusammen stimmen, vorhanden und kommen seiner menschlichen Schwachheit zu Hilfe, so freut er sich derselben und dankt Gott und Menschen dafür; sind keine solche da, so wartet er nicht erst auf sie, denn Gottes Vorschrift ist ihm genug und geht vor allem; und hat er darüber zu leiden, es sei von oben oder von unten oder von oben und unten und allen Seiten, so thut er sein Amt eben doch in Gottes Namen und in Gottes Gehorsam, wenn auch mit Seufzen, und das ist ihm — jedenfalls gut. Es ist darum eine der köstlichsten Stellen in der Ansprache unserer Kirchenobern, da sie frei bekennen: „Wir wollen nichts, als vor allem mit unserer Person im Gehorsam des gemeinsamen kirchlichen Glaubensbekenntnisses vorangehen — weil in solchem Gehorsam allein unser Recht und unsere Befugniß liegt.“ Wie schön, wie wahr ist das gesagt! Es haben selbst kirchliche Behörden in kirchlichen oder geistlichen Dingen keine andere Macht, als die Macht des Exempels im Gehorsam gegen Gottes Wort. Wer mit ihnen denselben Gehorsam in seinem Herzen hegt und pflegt, der wird ihren bekenntnißgemäßen Vorschriften treulich nachzukommen trachten, wird sich durch ihr Exempel ermuntert, gehoben fühlen; wer aber den Menschen gefällig sein will und tausend Entschuldigungen weiß, um sich dem Gehorsam göttlichen Worts zu entziehen, der wird auch Ausflüchte und Auswege genug finden, menschliche Verordnungen und Generalien zu umgehen. Wer will ihn auch überwachen? wer will wissen, ob er Lästerer und Verächter in seiner Gemeinde habe? ob sonst offenbar unbußfertige Sünder? wer will ihn darob zur Rechenschaft ziehen, wenn er all diese Unchristen zu Gottes Tisch gehen läßt? wenn er sie weder vermahnt, noch sie zurückweist, bis sie Buße thun? Wird auch etwa eine Gemeinde unserer Tage aufstehen wider ihren Pfarrer und ihn anklagen, daß er lässig sei in Uebung der vom HErrn Matth. 18. gebotenen Zucht? Werden auch nur einzelne wohlgesinnte Gemeindeglieder es thun? Und ob solche rare Vögel und Wunderkinder sich fänden, würden sie auch viel ausrichten? Würde der Angeklagte nicht tausend plausible Gründe für sein Verfahren vorbringen können, hergenommen von Unwissenheit seinerseits, oder von Milde, oder von Vorsicht, oder von Verdammungssucht der Mucker ꝛc.? Wer z. B. geradezu