# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1857_S177 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Wie werden wahrhaft lutherische Gemeinden gegründet und erzogen? 177 gemeiniglich allerhand Mittel und Künste versucht werden, diese und jene einflußreiche Glieder der Gemeinde für seine Form der lutherischen Kirchlichkeit zu gewinnen, oder gar durch falsche Lehre vom Predigtamte und durch mißbräuchliche Anziehung des vierten Gebots und Ebr. 13, 17., also durch die angemaßte Gewalt pfarrherrlichen Amtsansehens diese Form einzuführen. Sodann wird durch jene evangelische Handlungsweise unläugbar dem mit diesem klüglichen Machiniren oder herrischen Aufdrängen nothwendig zusammenhängenden Uebelstande gewehrt, daß nicht aus Schuld des Pastors Partheiungen in die Gemeinde gepflanzt werden, da eben, wie oben erwähnt, ein Theil der Gemeinde enthusiastisch, ja fanatisch für, der andere eben so wider die neue Form und die Person des Pastors obendrein ist. Welch' ein kläglicher und bedauerlicher Uebelstand aber dieses sei, liegt so ziemlich auf der Hand; denn nicht nur ist es unmöglich, daß unter so bewandten Umständen die rechte Einigkeit im Geist d. i. in der einen und reinen Lehre und Bekenntniß, in demselben Glauben, Liebe und Hoffnung könne begründet, geschweige gefördert werden, sondern aus jenen fleischlichen Partheiungen innerhalb der Gemeinde müssen, als aus einer bittern Wurzel, unausbleiblich auch allerlei arge Früchte des hochmüthigen Richtens oder Verachtens, der Zwietracht und Feindschaft, des Hasses und Zornes und dergleichen herausgetrieben werden, wenn auch der offenbare Bruch und die Spaltung nicht alsbald erfolgt. Umgekehrt dagegen, wenn der Pfarrer diese beiden Stücke eines christlichen Gemeindewesens, auf jene, oben angedeutete evangelische Weise einführt: so wird der diesem zwiefachen Uebelstande entgegengesetzte zwiefache Vortheil erreicht. Zuerst nämlich bewahrt er durch solche Handlungsweise ein unverletztes Gewissen, beides gegen Gott und gegen Menschen, indem er auch hierin in Einfältigkeit und göttlicher Lauterkeit einherwandelt und auf keinerlei Weise etwas Eigenes sucht, sondern allein und ausschließlich Gottes Ehre und der ganzen Gemeinde Nutz und Frommen. Sodann aber wird, eben bei diesem evangelisch⸗weislichen Verfahren, durch Schuld des Pastors nicht nur kein verderbliches Partheiwesen in die Gemeinde gepflanzt, sondern vielmehr die rechte evangelische Erkenntniß auch dieser Stücke, sowie der rechte Gebrauch dieser Erkenntniß für die practische Ein⸗ und Durchführung einer gesunden lutherischen Liturgie und Gemeinde⸗Ordnung in der Gemeinde gewirkt. Dann bleibt diese auch immer dessen sich klar bewußt, daß ihr evangelisches d. i. lutherisches Wesen und ihr einheitlicher Zusammenhang mit der ganzen Kirche, innerlich nur im wahren lebendigen Glauben an Christum, äußerlich in demselben einen Bekenntniß und Lehre eigentlich und wesentlich bestehe, da denn auch allerlei Frucht der Gerechtigkeit und Gottseligkeit als Ausdruck des Gemeindelebens, nicht fehlen werde, nicht aber in denselben Ceremonien und Kirchen⸗Ordnungen, die, unbeschadet der Einheit des Glaubens, des Bekenntnisses und der Lehre, verschieden sein können in verschiedenen Gemeinden.