# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1857_S176 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 176 Wie werden wahrhaft lutherische Gemeinden gegründet und erzogen? Wo nun für den ferneren Unterricht diese richtigen evangelischen Anschauungen vom Gemeinde⸗Gottesdienst zum Grunde gelegt werden: da wird es aus gemeinsamer Ueberzeugung und nach gemeinschaftlichem Beschluß des Lehrers und seiner Zuhörer auch bald zu einer gesunden Form des öffentlichen Gottesdienstes zu bringen sein, darin im Handeln des Liturgen, eben als Mundes der Gemeinde gegen Gott, wenigstens die Hauptstücke vorhanden sind, also daß eine rechtgläubige Gemeinde Christi in ihrem Bekennen, Loben und Danken, Beten und Flehen, Bitten und Fürbitten darin sich kund gibt, sollte auch die Vollständigkeit und reichere Ausstattung einer älteren lutherischen Liturgie noch nicht zu erzielen möglich gewesen sein; denn darin besteht ja nun einmal nimmer und nirgends das Wesen einer wahrhaft lutherischen Gemeinde, daß das vollständige Ritual aus der älteren und besseren Zeit der lutherischen Kirche vorhanden sei; dieß Wesen ist da, wo das Wort Gottes lauter und rein gelehrt und die Sacramente, dem Evangelio gemäß, gereicht werden, auch wenn etwa dabei nur das Vater Unser gebetet und der Glaube gesungen würde. Umgekehrt, wäre dieses Wesen nicht vorhanden, wenn bei der vollständigsten lutherischen Liturgie (von der freilich die Wenigsten etwas verstehen und die Meisten, auf gut römisch, nicht wissen, was sie thun) z. B. falsche Lehre von der Kirche und vom Predigtamte von der Kanzel ertönte. Uebrigens soll hiebei nicht geläugnet werden, daß der lutherische Pastor, in diesem betreffenden Falle, obgleich er sich vorläufig mit einer gesunden, wiewohl dürftigen Form des Gottesdienstes begnügt, nicht sollte ein liturgisches Ziel im Auge behalten und nach Maßgabe der wachsenden Erkenntniß, Gottseligkeit und kirchlichen Gestaltung seiner Gemeinde, in Uebereinstimmung mit ihr, annähernde Schritte nach diesem Ziele thun, theils um der Gemeinde selber willen, nach Phil. 4, 8., theils um auch in diesem Stücke mit den älteren lutherischen Gemeinden, z. B. derselben Synode, in eine liebliche Einigkeit und löbliche Gleichförmigkeit zu kommen. Mögen nun diese Schritte, wie hier zu einer gesunden vollständigeren lutherischen Liturgie, so oben zu einer ähnlichen lutherischen Gemeinde⸗Ordnung, nur allmählig und langsam geschehen, so werden es doch feste und sichere Schritte sein, die der Pastor mit der Gemeinde zusammenthue, indem jener diese für jeden Schritt vorwärts nicht durch angemaßte pfarrherrliche Machtsprüche antreibt, sondern durch die angemessene und zeitgemäße Belehrung und dadurch in ihr gewirkte Erkenntniß und Ueberzeugung vorbereitet, während der Schritt selber durch das einträchtige Zusammenwirken des Lehramts und der Hörerschaft und durch gemeinschaftliche Beschlußnahme geschieht. Und bei solchem evangelischen Verfahren wird einem zwiefachen Uebelstande gewehrt und ein zwiefacher Vortheil erlangt werden. Zuerst nämlich wird der lutherische Pfarrer darin sein eigenes Gewissen verwahren, daß er nicht aus persönlicher Privatliebhaberei für diese und jene Form der Liturgie und Verfassung in menschliche Macherei und Treiberei geräth, darin es schwerlich ohne mancherlei Unlauterkeit und Beschädigung des Gewissens abgeht, indem