# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1857_S175 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Wie werden wahrhaft lutherische Gemeinden gegründet und erzogen? 175 ßern, deren bereits oben gedacht ist, nämlich daß etwa ein kleinerer Theil der Gemeinde dafür fanatisirt würde, ein anderer und gewöhnlich größerer Theil einen entschiedenen Widerwillen dagegen faßt und entweder den Gottesdienst immer seltener besucht oder doch den Segen desselben sich sehr verkümmert, ein dritter endlich sich stumpf und gleichgültig dabei verhält, also daß, nach der Wage des Heiligthums, nach Gottes Wort gemessen und beurtheilt, kein Theil richtig dazu steht, weder in der Erkenntniß, noch in der Praxis; dagegen ist so viel gewiß, daß durch solches treiberisch eingeführtes octroyirtes Ritual, wider den Glauben und die Liebe, die Einigkeit im Geiste durch das Band des Friedens verhindert und aufgehalten, dagegen die Samenkörner von früheren oder späteren Zerwürfnissen und Spaltungen zwischen den bereits vorhandenen Partheien reichlich ausgestreut sind. Auch hier soll es ein treuer und weiser Knecht des Herrn und Diener seiner Kirche sein Motto sein lassen: „in aller Geduld und Lehre;“ d. i. es wird ihm zunächst obliegen, unter obigen Voraussetzungen, daß er eine gemischte, aus verschiedenen lutherischen Landeskirchen Deutschlands zusammengesetzte oder eine hiesige ältere, aber durch unwissende Miethlinge und Geschäftsleute verwahrloste Gemeinde habe, den nothdürftigen Unterricht über das Wesen und die Zusammensetzung eines evangelischen d. i. lutherischen Gottesdienstes zu thun und auch den Unterschied gebührend hervorzuheben, der einerseits zwischen einem solchen und dem theils falschen und schriftwidrigen (als z. B. im Meßopfer), theils judaisirenden Ceremonial der römischen Kirche stattfindet, da der Priester als eine Art unevangelischer Mittler zwischen Christo und der Gemeinde handelt, andererseits aber auch zwischen dem lutherischen und reformirten Ritual vorhanden ist, in welchem letzteren der Diener der Kirche der spiritualistische Alleinvollzieher des ganzen öffentlichen Gemeindegottesdienstes ist, und die Gemeinde nicht selbstthätig dabei mitwirkt, sondern sich nur empfangend verhält. Dem Wesen des evangelischen d. i. lutherischen Gottesdienstes aber sei es gemäß, daß eine lebendige, selbstthätige Betheiligung der Gemeinde, d. i. der Hörerschaft, derartig stattfinde, daß sie, wie im Singen geistlicher Glaubenslieder, so auch im Amen und andern Antworten auf das liturgische Handeln des Dieners der Kirche, als eine rechtgläubige, bekennende Gemeinde sich lebendig darstelle, Gott, dem Herrn, zur Ehre, sich selber zur Erbauung, und ihrer Jugend zur Zucht und Gewöhnung. Der Pfarrer aber sei hiebei theils der Mund und die Hand Gottes gegen die Gemeinde, wenn er eben öffentlich das Wort Gottes verkündige und sonderlich das herrliche Evangelium von Christo erschallen lasse, und die heil. Sacramente verwalte, theils der Mund der Gemeinde gegen Gott, wenn er aus seinem und der Gemeinde Glauben, und Beider Bekenntniß gemäß, dem Herrn die Frucht der Lippen, die seinen Namen bekennen, als geistliches Opfer darbringe im Loben und Danken, Sündebekennen und Vergebungbitten, im Beten und Fürbitten.