# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1857_S174 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 174 Wie werden wahrhaft lutherische Gemeinden gegründet und erzogen? Aus solchem Verfahren und diesem Anhalten „in aller Geduld und Lehre“ würde nun allmählig aus dem Leben der Gemeinde und ihrem Entwickelungsgange eine gesunde, in dem Worte Gottes wurzelnde, dem lutherischen Bekenntniß gemäße Kirchen-Ordnung organisch herauswachsen — ein Erzeugniß des Gesammtlebens der Gemeinde und eigentlich nichts mehr und nichts weniger, als die schriftlich in bestimmten Artikeln festgehaltene, dem Evangelio gemäße, bisherige Praxis, im Zusammenwirken des kirchlichen Lehramts und der Hörerschaft. Eine also entstehende Gemeinde⸗Ordnung wird dann freilich keinem Theile der Gemeinde eine widerwärtige Zwangsjacke und Fußschellen sein, deren sie sich so bald als möglich zu entledigen trachten, und sie wird sicherlich keine Spaltung innerlich oder auch äußerlich herbeiführen; vielmehr werden zumal die älteren und erkenntnißreicheren Gemeindeglieder mit ihr vertraut und darin heimisch sein, also daß sie wohl auch im Stande sind, den neu eintretenden Gliedern auf deren Begehren näheren Aufschluß über diese und jene Puncte der Kirchen-Ordnung zu geben, und für das gesunde und fruchtbare Verständniß derselben überhaupt heilsam mitzuwirken. Hierher gehört denn auch sonderlich das Verhalten eines Dieners der lutherischen Kirche in Betreff der Ceremonien, die ja auch zum Theil in das Gebiet der Mitteldinge und der Kirchenordnungen, die von Menschen eingesetzt sind, gehören. Auch hier weiset leider eine häufige Erfahrung den sehr bedauerlichen Uebelstand und den Unverstand dieser und jener lutherischen Pastoren, insonderheit von der ceremonialgesetzlichen, verfassungsreiterischen Zunft, nach, daß diese Leutlein nach Uebernahme neu entstandener, oder älterer, aber auch hierin unwissender, durch todten Geschäftsmechanismus früherer Pastoren verwahrloster und verkommener lutherischer Gemeinden, viel größeren Ernst und Fleiß daran setzen, möglichst bald die vollständigen lutherischen Ceremonien in der Handhabung des öffentlichen Gottesdienstes und der besondern kirchlichen Handlungen einzuführen, als die durchschnittlich verdorrten, zum Theil vielleicht auch schwärmerischen Gemeinden durch gründliche und unablässige Predigt von Gesetz und Evangelium und durch treues und geschicktes Belehren und Ermahnen der Einzelnen zu wahrer Buße zu Gott und zum lebendigen Glauben an Christum und daraus zum Anfang rechtschaffener evangelischer Gottseligkeit im Thun und Leiden zu bringen; d. i. mindestens ein Häuflein dem Satan abzugewinnen, das im rechtfertigenden Glauben an Christum lebt und webt, darin seines Gnadenstandes und seiner Gotteskindschaft fröhlich und gewiß ist, und herrschender Weise für all sein Thun und Lassen, Wirken und Dulden in allerlei Werk des Glaubens und Arbeit der Liebe vom Geiste Gottes bewegt und getrieben wird. Solche voreilige und unzeitige Einführung des reicheren lutherischen Ceremonials aber ist natürlich dem evangelischen Sinne der lutherischen Kirche stracks zuwider und muß nothwendig jene mehrfach verderbliche Wirkung äu⸗