# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1857_S167 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zu der Lehre von der Gnadenwahl und einigen damit zusammenhängenden ꝛc. 167 auf die Zuständlichkeit der Person ist Bewahrung vor Wiederkehr der Entzweiung mit dem Gewissen. Die Richtung und Stellung des persönlichen Ichs ist, obschon von oben dem Herzen eingeboren, doch die der eignen freien Botmäßigkeit unter dem höchsten Willen, weil Jesus Christus seine Liebe, Lust und Leben geworden ist. Reue und Buße in Bezug auf die noch ringsum anklebende Sünde, welche vom züchtigenden und je nach der Untreue betrübten und entrüsteten Geiste Gottes im Gewissen, das gegen den alten Menschen seine Erscheinungsform nicht verändert, nach und nach immer tiefer aufgedeckt wird, und die gläubige Gewißheit der Rechtfertigung aus Gnaden durch das Zeugniß aus dem Wort je mehr und mehr versiegelt, sind das Characteristische eines Bestandes, wo das Böse allmälig in seiner furcht⸗ baren Stärke entkräftet wird, und alle Früchte des Glaubens, Gebet, Bekennt⸗ niß, Geduld in Anfechtungen, gute Werke hervorkeimen. — Was nun aber die solcher Seligkeit durch freiwillige Abkehr Verlustiggewor⸗ denen betrifft, sowie die Erwachsenen, welche ihr noch nicht theil⸗ haftig je gewesen sind: so bleibt sie reine Unmöglichkeit, wann nicht dieselben von der Hand Gottes, wie der Jüngling zu Nain, berührt und auf⸗ geschreckt aus dem Schlafe der erwählten Bosheitssünden in dem Gewissen die Schläge des göttlichen Zornes erfahren und des Gesetzes, welches zur Sündenerkenntniß nicht nur leitet, sondern auch zur Buße und Zerknirschung sie schärft. Hierzu läßt Gott auch dasselbe predigen; es kann die Sünde, welche eben dadurch um so eigentlicher erkannt wird, nicht tödten, wohl aber ihr Ursache geben, allerlei hässige Lust zu erregen; die gesetzliche Reue, eine contritio passiva, die nicht der geringsten actuum elicitorum fähig ist, Schmalk. Artik. S. 523 fgg. (lat. S. 319 fgg.) Apol. S. 293. 188. (lat. S. 175. 66.) ist die lebendige Sünde; nur in Verbindung mit einem auch noch so schwachen Aufsehen und Verlangen des evangelischen Glaubens kommt es zu jener göttlichen Traurigkeit, die da wirket eine Reue zur Seligkeit, die Niemanden gereuet, (Röm. 7., 2 Cor. 7, 10.) Glauben heißt in seiner allgemeinsten Bedeutung dem irgendwie Erkannten Beifall geben und im Gemüthe sich dabei beruhigen, aus welcher Zuversicht ein dem gemäßes Handeln folgt. In⸗ sofern das Wort vom Kreuze mit Ausschluß aller eignen Würdigkeit der Ge⸗ genstand desselben sein soll, ist es, wenn man außer seinen ersten zeitlichen Anfängen auch den ganzen innern Wesenszusammenhang im Auge hat, ein und dasselbe mit dem, was das erste Gebot in sich begreift, Gott mit dem Her⸗ zen zu haben, an Ihn zu hangen, auf Ihn sich zu verlassen und zu hoffen, Ihm zu trauen, Lust, Liebe, Freude an Ihm zu haben und stets daran zu ge⸗ denken. Sich selbst überlassen hat der Mensch nur das Dichten und Trachten des fleischlichen Herzens, die Feindschaft gegen das Gesetz; durch die Predigt desselben ist das Böse ihm, obschon er es noch liebt und von ihm gefesselt ist, in seiner grauenvollen Gestalt mit allen ihren unseligen Folgen gegenwärtig und — merkwürdige Doppelseitigkeit! auch zugleich bitter, knechtische Furcht die Folge hiervon geworden. Der Punct, worauf nun Alles ankommt, ist