# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1914_S174 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 174 Verhandlungen der 29. Allgemeinen oder Anfrage wegen Verſorgung. Die Synode bekannte ſich zu folgender Regel: Wenn ein von Diſtrikt A unterſtützter Bruder in Diſtrikt B zieht, ſo reicht Diſtrikt A auch ferner die notwendige Unterſtützung dar, ſelbſt wenn der Bruder im neuen Diſtrikt vielleicht ein wenig Amtsarbeit übernimmt und etwas Einkommen findet. ——— Allgemeine beratende Schulbehörde. Bericht des Komitees. Die von der Nordweſtlichen Lehrerkonferenz der Ehrw. Synode vorgelegte Eingabe iſt weit davon entfernt, den einzelnen Gemeinden oder deren Paſtoren irgendwelche Rechte, die ihnen nach Gottes Wort oder nach der Synodalkonſtitution verbürgt ſind, nehmen oder ſchmä⸗ lern zu wollen. Die Gemeinde iſt und bleibt Eigentümerin ihrer Schule mit allen ihr zugehörigen Rechten. Der Paſtor bleibt Aufſeher ſeiner Gemeindeſchule. Die Eingabe will dieſes bezwecken: das Schulweſen unſerer Synode zu heben und immer mehr zu einem einheitlichen Ganzen zu geſtalten. Dieſes Beſtreben iſt in unſerer Zeit um ſo nötiger, weil unſer Gemeindeſchulweſen mehr als je in Gefahr ſteht, und das Ge⸗ ſchrei der Feinde der Gemeindeſchulen: „Das Schulweſen der Miſſouri Synode geht zugrunde!“ ſelbſt in unſern Kreiſen zuweilen einen Wider⸗ hall findet. Nichts wäre dem Teufel lieber, als wenn er uns das Schulweſen rauben könnte. Dem entgegenzuarbeiten, iſt der Zweck dieſer Eingabe. Einer Ehrw. Synode Komitee empfiehlt daher das Folgende zur Annahme: Eine Allgemeine Schulbehörde während dieſer Sitzung zu wählen, deren Pflicht es ſein ſoll, einen Plan zu entwerfen, wie das ganze Schulweſen der Synode am beſten gefördert werden könnte. Zum Beſchluß erhoben. Dieſe Allgemeine Behörde könnte beſtehen aus dem Ehrw. Allge⸗ meinen Präſes oder deſſen Stellvertreter, je einem Lehrer unſerer Lehrerſeminare, einem Paſtor, zwei Lehrern und einem Gemeindeglied. Zum Beſchluß erhoben. Auch erſcheint es wünſchenswert, daß jeder Diſtrikt ein Komitee erwähle, das ſich mit der Allgemeinen Behörde in Verbindung ſetzen könnte, um über das Wohl unſers Schulweſens zu beraten. Zum Beſchluß erhoben. Die Zuſammenſtellung dieſer Behörde wurde dem Allgemeinen Präſes überwieſen. Zu dieſer Behörde ſoll auch er ſelbſt gehören. ——— [SCAN: a facing-page sliver runs down the right margin of the scan — the edge of the facing leaf (recto, printed page 175) showing through near the gutter, with a heading fragment (“Erklär...”) and line-ending word fragments visible. It is not part of page 174 and is not transcribed as running text.]