# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1914_S172 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 172 Verhandlungen der 29. Allgemeinen oder Empfehlungen des Komitees. Betreffs dieſer Eingabe empfiehlt das Komitee, daß ſich die Ehrw. Synode zu den in der Eingabe dargelegten Grundſätzen über die Pflicht der Verſorgung dienſtunfähig gewordener Diener der Kirche und deren Angehöriger, reſp. Hinterbliebener, bekenne. Ihr Komitee empfiehlt ferner die Annahme von § 1, S. 115, der alſo lautet: „daß, wie bisher die Verſorgung alters⸗ und krankheits⸗ halber dienſtunfähiger Profeſſoren und deren Angehöriger, reſp. Hinter⸗ bliebener, ſo auch die Verſorgung der alters⸗ und krankheitshalber dienſt⸗ unfähiger Paſtoren und Lehrer und deren Angehöriger, reſp. Hinter⸗ bliebener, in Zukunft Sache der Allgemeinen Synode werde“. Ebenfalls wird empfohlen Annahme von § 2: „daß zu dieſem Zweck an Stelle der Allgemeinen und der Diſtrikts⸗Unterſtützungskaſſe eine Synodal⸗Verſorgungskaſſe geſchaffen werde“. § 3 in der Eingabe lautet: „daß dieſe Kaſſe ihre Gelder erhalte a. aus dem Reingewinn des ‚Homiletiſchen Magazins‘ und des ‚Schul⸗ blattes‘; b. aus den in Händen der Allgemeinen Synode und der Diſtrikte ſich befindenden und für dieſen Zweck beſtimmten Legate; c. durch Kollekten und Gaben aus den Gemeinden und d. durch frei⸗ willige Beiträge der Profeſſoren, Paſtoren und Lehrer“. Wir empfehlen noch hinzuzufügen: e. durch einen Zuſchuß von 10 Prozent aus dem Reingewinn des Concordia Publishing House. Als Gründe für dieſen Zuſatz wurde folgendes angeführt: 1. Da durch Einrichtung dieſer allgemeinen Verſorgungskaſſe die Synodalkaſſe von einer Ausgabe von $4000 bis $6000 entlaſtet würde, hingegen die neue Kaſſe dieſe Summe zu beſtreiten hätte durch Unter⸗ ſtützung emeritierter Profeſſoren und deren Witwen und unmündiger Kinder, ſo ſei es billig, einen ſolchen Zuſchuß in dieſelbe fließen zu laſſen. 2. Da die Paſtoren und Lehrer als Agenten dem Verlagshauſe Gewinn zuführen, ſo dürfte wohl etwas von dem Reingewinn ihren Witwen und Waiſen zugute kommen. 3. Es würde durch Hinzufügung dieſes Zuſchuſſes neben den andern Einnahmen die Kaſſe die Mittel beſitzen, die nötigen Ausgaben zu be⸗ ſtreiten. § 4, Seite 116, ſollte angenommen werden mit der Veränderung: 2 Paſtoren, 2 Lehrer, 3 Laien. § 5 wird zur Annahme empfohlen. Die Paragraphen 6 und 7 können als unnötig geſtrichen werden. Die Annahme von § 8 wird empfohlen. § 9 wird in folgender Faſſung empfohlen: daß die Kommiſſion für Verwaltung dieſer Kaſſe gehalten ſei, jedem Präſes und Viſitator einen halbjährlichen Bericht über ihre Kaſſenverwaltung zuzuſenden; daß dieſer Bericht, wenn möglich, am 15. Januar und am 15. Juli in den [SCAN: a facing-page sliver runs down the right margin of the scan — the edge of the facing leaf (recto, printed page 173) showing through near the gutter, with a few line-ending word fragments visible (Hände / dieſes / vertret / Ausku / dargelegt / dienſtunf / reſp / und ü / überge / erſtgt / Verſorgungskaſſe / Synode / An). It is not part of page 172 and is not transcribed as running text.]