# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1914_S171 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 14. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1914. 171 [SCAN: a narrow facing-page sliver runs down the left margin of the scan — the curved edge of the facing leaf (verso, printed page 170) showing through near the gutter, with a few line-ending word fragments visible (er die / Sei⸗ / ch die / deren / Ge⸗ / ienſt⸗ / dieſer / ſich / oder / ollen / Pflicht / m die / Synode / dener / ißt ob / de die / erden / Lehrer / nd an / alten / änden / durch / raten / ht im / d die / unter / einen / nſerer / Leh⸗ / mer / Dieſe / Weiſe / deren / htige / ürde / t ſein / ögen / wenig / nſern / durch / daß / damit / An / dann). It is not part of page 171 and is not transcribed as running text.] auch, damit jede Gemeinde an ihrem Teil Hand anlege, dieſe von Gott der Kirche auferlegte Pflicht zu erfüllen. Nach eingehender Beſprechung dieſer hochwichtigen Angelegenheit erlaubt ſich unterzeichnete Konferenz, der Ehrw. Delegatenſyonde fol⸗ gende Vorſchläge zu ernſtlicher Beratung und, will's Gott, Beſchluß⸗ nahme zu unterbreiten: 1. daß, wie bisher die Verſorgung alters⸗ und krankheitshalber dienſtunfähiger Profeſſoren und deren Angehöriger, reſp. Hinter⸗ bliebener, ſo auch die Verſorgung der alters⸗ und krankheitshalber dienſtunfähiger Paſtoren und Lehrer und deren Angehöriger, reſp. Hin⸗ terbliebener, in Zukunft Sache der Allgemeinen Synode werde; 2. daß zu dieſem Zweck an Stelle der Allgemeinen und der Diſtrikts⸗Unterſtützungskaſſe eine Synodal⸗Verſorgungskaſſe geſchaffen werde; 3. daß dieſe Kaſſe ihre Gelder erhalte a. aus dem Reingewinn des „Homiletiſchen Magazins“ und des „Schulblattes“; b. aus den in Händen der Allgemeinen Synode und der Diſtrikte ſich befindenden und für dieſen Zweck beſtimmten Legate; c. durch Kollekten und Gaben aus den Gemeinden und d. durch freiwillige Beiträge der Profeſſoren, Paſtoren und Lehrer; 4. daß für die Verwaltung dieſer Kaſſe eine beſondere Kommiſſion erwählt werde, die aus etwa drei (3) Paſtoren, zwei (2) Lehrern — alle im Amte ſtehend — und zwei (2) Laien, die möglichſt nahe beiſammen wohnen, beſtehen möge; 5. daß alle Viſitatoren der einzelnen Synodaldiſtrikte, in deren Kreis ſolche oben unter 1. genannte Perſonen ſich befinden, beratende Mitglieder dieſer Kommiſſion ſeien; 6. daß alle Geſuche um Verſorgung durch den Viſitator, in deſſen Kreis ſolche oben unter 1. genannten Perſonen wohnen, und der ſich nach den Bedürfniſſen derſelben erkundigt hat, an die Allgemeine Behörde gerichtet werden ſollen. Dasſelbe gilt ſelbſtverſtändlich auch von Profeſſoren und deren Hinterbliebenen, die ja Glieder von Orts⸗ gemeinden ſind und ſomit unter der Seelſorge des Ortspaſtors ſtehen und zum betreffenden Viſitationskreis gehören; 7. daß ein Regulativ für Verwaltung dieſer Kaſſe aufgeſtellt und bekanntgegeben werde; 8. daß dieſe Kaſſe verwaltet werde nach dem Prinzip: Jede in Betracht kommende Perſon ſoll nach Bedürfnis ver⸗ ſorgt werden; 9. daß die Kommiſſion für Verwaltung dieſer Kaſſe gehalten ſei, einem jeden (Präſes und) Viſitator einen halbjährlichen detaillierten Bericht über ihre Kaſſenverwaltung zuzuſenden; daß dieſer Bericht, wenn möglich, am 1. Januar und am 1. Juli in Händen der Viſitatoren ſich befinde, und daß auf Grund dieſes Berichtes die Viſitatoren die Sache bei Gelegenheit von Konferenzen und Synoden vertreten. —