# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1914_S169 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 14. Delegatenſynode von Miſſouri, Ohio u. a. St. 1914. 169 Wort als auch inſonderheit die Verſorgung altersſchwacher und ſonſt dienſtunfähig gewordener Diener am Wort, reſp. deren Angehöriger und Hinterbliebener, viel, ſehr viel zu wünſchen übrigläßt. In ſeinem heiligen Wort hat der HErr in klaren, unzweideutigen Worten ſeiner Kirche die Pflicht auferlegt, ihre Diener am Wort, reſp. deren Ange⸗ hörige und Hinterbliebene, zu verſorgen. Luk. 10, 7 heißt es: „Ein Arbeiter iſt ſeines Lohnes wert“; 1 Kor. 9, 14: „Der HErr hat be⸗ fohlen, daß, die das Evangelium verkündigen, ſollen ſich vom Evan⸗ gelio nähren“; 1 Tim. 5, 17. 18: „Die Alteſten, die wohl vorſtehen, die halte man zwiefacher Ehre wert, ſonderlich die da arbeiten im Wort und in der Lehre; denn es ſpricht die Schrift: Du ſollſt nicht dem Ochſen das Maul verbinden, der da driſcht, und: Ein Arbeiter iſt ſeines Lohnes wert.“ Vgl. auch 1 Kor. 9, 7—11. Nach dieſen Stellen iſt das Predigen des Evangeliums als eine Leiſtung anzuſehen, wofür diejenigen, die das Evangelium hören, die Gegenleiſtung, nämlich die Darreichung der Mittel zum leiblichen Unterhalt ihrer Diener am Wort, ſchuldig werden. Die Kirche kommt einer ihr durch die Gerechtigkeit auferlegte Pflicht nach, wenn ſie die Diener am Wort, ſolange dieſe wirklich ihr Amt ausrichten, mit den Mitteln zu ihrem leiblichen Unter⸗ halt verſorgt. Die Diener am Wort haben diejenigen, denen ſie das Evangelium verkündigen, nicht um die zu ihrem Unterhalt nötigen Mittel zu bitten, ſondern können dieſelben von Rechts wegen fordern. Dieſelbe Pflicht hat die Kirche nach obigen Sprüchen aber auch gegen die Angehörigen ihrer Diener am Wort, gegen alle diejenigen, die auf die Diener am Wort als auf ihre Ernährer angewieſen ſind. Vgl. 4 Moſ. 18, 11. 19: „deinen Söhnen und Töchtern“; V. 31: „ihr und eure Kinder“. Die Familie gehört nach dem Naturgeſetz und nach den Weiſungen der Schrift mit den Eltern zuſammen. Dieſe Pflicht der Kirche gegen ihre Diener am Wort erliſcht aber nicht, wenn letztere dienſtunfähig werden. Da der Beruf zum Predigen des Evangeliums ein Lebensberuf iſt, ſo ſollen die Diener der Kirche nach Gottes Willen auch lebenslang alles haben, was ſie für ſich und für alle, die auf ſie als ihre Ernährer angewieſen ſind, zum leiblichen Unterhalt nötig haben. Es entſpricht dies dem einfachen natürlichen Rechtsgrundſatz, der hinreichend durch die Schrift beſtätigt iſt: „Ein Arbeiter iſt ſeines Lohnes [Speiſe] wert“, 1 Tim. 5, 18. Die Ver⸗ ſorgung dienſtunfähig gewordener Diener am Wort iſt mit ein Teil der Gegenleiſtung, die ihnen die Kirche für die ihr geleiſteten Dienſte von Rechts wegen ſchuldig geworden iſt. Die Verſorgung dienſtunfähig ge⸗ wordener Diener am Wort, reſp. deren Angehöriger und Hinterblie⸗ bener, iſt alſo nicht ein Almoſen, das die Kirche aus Barmherzigkeit darreicht, ſondern eine Wiedervergeltung für empfangene Dienſte, die Abtragung einer auf der Kirche ruhenden Schuld, ein Dank⸗ und Ehrenlohn.