# LCMS Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1914_S168 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 168 Verhandlungen der 29. Allgemeinen oder Die Allgemeine Unterſtützungskommiſſion hat im vergangenen Triennium die Angehörigen mehrerer heimgegangenen Miſſionare, die im Dienſte der Allgemeinen Synode ſtanden, durch die Unterſtützungs⸗ kommiſſionen der Diſtrikte, in denen ſie wohnten und die über die Aus⸗ zahlungen Kontrolle führten, nach Notdurft unterſtützt. So ſehr jeder Diſtrikt beſtrebt ſein ſollte, dienſt⸗ und erwerbs⸗ unfähige Prediger und Lehrer und die Hinterbliebenen heimgegangener Diener am Wort nach Bedürfnis ſelbſt zu unterſtützen, ſo ſollte doch kein Diſtrikt ſich ſcheuen, Zuſchuß aus der Allgemeinen Unterſtützungs⸗ kaſſe zu erbitten, wenn die Bedürftigen ſonſt Not leiden müßten. Die Raithelſche Stiftung und das Lina Pötſch⸗Legat ſtehen unter der Verwaltung der Legatkommiſſion, die uns nur den Ertrag zuweiſt. Dankend ſei hier hervorgehoben, daß Frau Marie Rittmann und Herr Hermann Fiebig die Unterſtützungskaſſe mit einem Vermächtnis bedacht haben. Die Bittgeſuche mehrerer Gemeinden, deren Notlage eine ſolche war, daß nach dem Urteil der betreffenden Beamten des Diſtrikts nur durch eine freie Gabe geholfen werden könne, wurden befürwortet. Doch möchten wir hier darauf aufmerkſam machen, daß es zur beſſeren Kon⸗ trolle über die zu ſolchem Zweck eingehenden Liebesgaben dienen würde, wenn die Synode beſtimmen würde, daß alle ſolche Gaben durch die Hände der Allgemeinen Unterſtützungs⸗ kommiſſion gehen und von ihr ausgezahlt werden ſollten. Bericht des Komitees. Der Kaſſenbericht iſt von dem zuſtändigen Reviſionskomitee ge⸗ prüft und richtig befunden worden. Die Allgemeine Unterſtützungskommiſſion ſpricht am Schluß ihres Berichts den Wunſch aus, die Synode möge beſchließen, daß alle Gaben für hilfsbedürftige Gemeinden durch ihre Hände gehen und von ihr aus⸗ gezahlt werden ſollen, da es zur beſſeren Kontrolle über die zu ſolchem Zweck eingehenden Liebesgaben dienen würde. Ihr Komitee befür⸗ wortet dies. Die Empfehlung des Komitees wurde zum Beſchluß erhoben mit dem Verſtändnis, daß natürlich die Gaben von den Gemeinden nicht direkt an die Kommiſſion geſandt werden, ſondern, wie bisher, durch die Hände der Diſtriktskaſſierer und des Allgemeinen Kaſ⸗ ſierers gehen. Die Verſorgung dienſtunfähig gewordener Diener der Kirche und deren Angehöriger, reſp. Hinterbliebener. Die folgende Eingabe lag der Synode vor: Es iſt eine ebenſo unleugbare als traurige und betrübende Tat⸗ ſache, daß angeſichts der beſtändigen Preiserhöhung aller notwendigen Lebensbedürfniſſe ſowohl die Beſoldung wohl der meiſten Diener am